|
Hamburg (ots) - Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Hamburg durchsuchten am
Dienstag mehrere Objekte in Hamburg und Niedersachsen und sicherten zahlreiche
Beweismittel und Vermögenswerte in Höhe von rund 182.000 Euro. Darunter eine
Forderung gegen ein Pfandleihhaus auf Herausgabe eines verpfändeten Ford Shelby
Cobra GT 500 im Wert von ca. 140.000 Euro sowie einen BMW im Wert von ca. 42.000
Euro, die beide aus illegalen Drogengeschäften stammen sollen. Die Fahrzeuge
sollten über eine Online-Plattform verkauft werden.
Der vermeintliche Drahtzieher des Verkaufs ist kein Unbekannter, er verbüßt
aktuell eine langjährige Haftstrafe. Er war Teil einer Tätergruppierung, die im
Jahre 2023 in Raum Hamburg gemeinsam Handel mit ca. 1 Tonne Kokain betrieben
hat. Die sechs Mitglieder der Bande erhielten Freiheitsstrafen zwischen 9 und 12
Jahren. Erst vor wenigen Monaten wurde das Urteil des Landgerichtes Hamburg
endgültig rechtskräftig.
Im Zuge der damaligen illegalen Aktivitäten erwarben die Täter, mutmaßlich aus
den Verkaufserlösen, mehrere hochpreisige Fahrzeuge. Eines der in Rede stehenden
Fahrzeuge soll beim Drogenhandel als Tatfahrzeug gedient haben. Zum Zeitpunkt
zurückliegender Ermittlungen konnten die Autos nicht aufgefunden werden. Neue
Erkenntnisse ergaben, dass diese über eine Online-Plattform verkauft werden
sollten.
Um den Verkaufsplan trotz des Gefängnisaufenthaltes zu organisieren, soll sich
der Tatverdächtige aus dem Gefängnis heraus mit seinem privaten Umfeld vernetzt
und Kontakt zu einem 34- Jährigen Mithäftling aufgenommen haben, der den Verkauf
nach dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft abwickeln sollte.
Die bei den Durchsuchungen gesicherten Verträge ergaben, dass der Ford Shelby
nicht mehr gegenständlich sichergestellt werden kann, da er zwischenzeitlich an
einen Pfandleiher verpfändet wurde. Der BMW und zahlreiche Beweismittel wurden
bei den Maßnahmen am Dienstag sichergestellt.
Nils Gärtner, Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg teilte mit: "Inkriminiertes
Vermögen aus dem Handel mit 1 Tonne Kokain sollte durch weitere illegale
Aktivitäten gewaschen werden, was durch den hartnäckigen Einsatz der
Ermittlerinnen und Ermittler verhindert wurde. Der Kampf gegen Geldwäsche spielt
eine wichtige Rolle bei der Ermittlungsarbeit der Zollfahndung, denn kriminelles
Verhalten darf sich nicht lohnen!"
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt im Auftrag der Staatsanwalt
Hamburg.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Hamburg
-Pressestelle-
Sieker Landstraße 13
22143 Hamburg
Susann Heße
-Pressesprecherin-
Telefon: +49 (0) 40 / 67571- 513
Mobil: +49 (0) 1511/ 0935972
Andreas Franke
-stellv. Pressesprecher-
Telefon: +49 (0) 40 / 67571- 609
Mobil: +49 (0) 173 / 7298139
Telefax: +49 (0) 40 / 67571 -201
E-Mail: presse@zfahh.bund.de
Internet: www.zoll.de
Der Zoll auf X: @zoll_info
Der Zoll auf LinkedIn: ?Der Zoll?
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/50367/6260587
OTS: Zollfahndungsamt Hamburg
|