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Kiel, Lübeck, (ots) - Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel haben am 23. April
2026 bei einer Kontrolle auf der A1 am Rastplatz Buddikate insgesamt 328.755
Tabletten sichergestellt. Die enthaltenen Wirkstoffe Clonazepam und Alprazolam
unterliegen dem Betäubungsmittelrecht. Gegen den 23-jährigen kroatischen Fahrer
wurde Haftbefehl erlassen; er befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten am frühen Abend in Fahrtrichtung
Norden einen Mietwagen mit kroatischer Zulassung. Der Fahrer verhielt sich
auffallend nervös und machte widersprüchliche Angaben zu seinem Reiseziel.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Einsatzkräfte vier Kartons, die
vollständig mit Tabletten in Blisterverpackungen gefüllt waren. Eine spätere
Zählung ergab insgesamt 328.755 Stück.
"Wer mehr als 300.000 Tabletten mit betäubungsmittelrechtlich relevanten
Wirkstoffen transportiert, handelt nicht im privaten Bereich. Solche Mengen
sprechen klar für professionell organisierte Schmuggelstrukturen", so Gabriele
Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Im Navigationssystem des Fahrzeugs war als Zielort Kopenhagen gespeichert.
Gegenüber den Einsatzkräften erklärte der Mann hingegen, nach Hamburg reisen zu
wollen. Eine konkrete Zieladresse konnte er nicht nennen.
Der Mann wurde festgenommen und am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser
ordnete Untersuchungshaft an.
"Tabletten dieser Art werden im illegalen Handel häufig einzeln weiterverkauft.
Bei der sichergestellten Menge liegt der mögliche Straßenverkaufswert bei
deutlich über 800.000 Euro", so Oder weiter.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Kiel -
im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck.
Zusatzinformation
Clonazepam und Alprazolam gehören zur Gruppe der Benzodiazepine. Die Wirkstoffe
werden medizinisch unter anderem beruhigend, angstlösend oder krampflösend
eingesetzt, bergen jedoch ein erhebliches Missbrauchs- und
Abhängigkeitspotenzial. Beide Wirkstoffe unterliegen in Deutschland
betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften und werden daher streng überwacht.
Werden solche Medikamente ohne erforderliche Erlaubnisse oder außerhalb legaler
Vertriebswege transportiert, besteht regelmäßig der Verdacht des unerlaubten
Handels oder Schmuggels. Der Zoll kontrolliert auf Autobahnen regelmäßig den
grenzüberschreitenden Waren- und Reiseverkehr und geht gezielt gegen den
illegalen Transport von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln vor.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121233/6264589
OTS: Hauptzollamt Kiel
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