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Regensburg (ots) - Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) Weiden i.d. OPf. des Hauptzollamts Regensburg haben ein
Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber eines Kleintransportunternehmens aus
Amberg erfolgreich zum Abschluss gebracht. Der Unternehmer hatte im Zeitraum von
Januar 2019 bis Februar 2024 in insgesamt 96 Fällen Sozialversicherungsbeiträge
für Beschäftigte nicht ordnungsgemäß abgeführt. Das Amtsgericht Regensburg
verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro.
Nach einem telefonischen Hinweis überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Hauptzollamts Regensburg zunächst die vorliegenden Informationen. Nachdem
sich der Verdacht bestätigt hatte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Im Zuge
der weiteren Ermittlungen stellten die Beschäftigten des Zolls fest, dass
Arbeitnehmer teilweise gar nicht oder mit zu niedrigen Löhnen bei der
Sozialversicherung angemeldet worden waren.
In mehreren Fällen deklarierte der Unternehmer Teile des Arbeitslohns als
angeblich steuerfreie Reisekosten, ohne entsprechende Nachweise vorlegen zu
können. Teilweise wurden Sozialversicherungsbeiträge trotz offizieller Anmeldung
der Beschäftigten nicht bezahlt. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund
32.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Unternehmer eine
Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 40 Euro. Neben der Geldstrafe muss der
Verurteilte auch für den entstandenen Schaden aufkommen sowie die Kosten des
Verfahrens tragen.
"Schwarzarbeit schadet der Allgemeinheit, benachteiligt ehrliche Unternehmen und
trifft häufig auch die Arbeitnehmer selbst. Hinweise aus der Bevölkerung helfen
dem Zoll dabei, solche Verstöße konsequent zu verfolgen", erklärt René Matschke,
Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6274235
OTS: Hauptzollamt Regensburg
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