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Friedrichshafen (ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Bodensee-Airport einen
Mann mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Nachdem seine
Mutter die Geldstrafe für ihn bezahlte, durfte er die Reise fortsetzen.
Am Dienstagnachmittag (2. Juni 2026) kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Konstanz am Bodensee-Airport Friedrichshafen bei der
Einreisekontrolle eines Fluges aus Skopje einen mazedonischen Staatsangehörigen.
Gegen den Mann lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Konstanz vor. Das Amtsgericht Donaueschingen hatte im Oktober 2025 einen
Strafbefehl wegen Betruges gegen den 33-Jährigen erlassen, dessen Zahlung er
bislang nicht nachkam. Vor Ort konnte der Mann die Geldstrafe in Höhe von 1.200
Euro nicht bezahlen. Nach einem Telefonat mit seiner Mutter beglich diese die
offene Strafe beim Polizeirevier Schwenningen und bewahrte ihren Sohn damit vor
einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der
Mann seine Reise fortsetzen.
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Enrico Kuhn
Bundespolizeiinspektion Konstanz
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