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Rostock (ots) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock vollstreckten
am 6. Juni 2026 einen Haftbefehl am Rostocker Hauptbahnhof. Dort kontrollierten
die Bundespolizisten einen 64-jährigen serbischen Staatsangehörigen. Dieser war
mit einem im internationalen Fernverkehr fahrenden Reisebus unterwegs.
Bei der Kontrolle händigte er den Bundespolizisten einen gültigen serbischen
Reisepass aus. Aufgrund der Stempellage und eines fehlenden Aufenthaltstitels
stellten die Beamten fest, dass sich der Mann 152 Tage unerlaubt im
Schengen-Gebiet aufhielt. Er erklärte daraufhin, freiwillig nach Serbien
ausreisen zu wollen.
Zudem stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann zur Strafvollstreckung
durch die Staatsanwaltschaften Berlin und Leipzig ausgeschrieben war. Zuvor
verurteilten ihn die Amtsgerichte Berlin und Leipzig jeweils wegen Diebstahls zu
einer Geldstrafe, die er nicht fristgerecht zahlte. Der Mann beglich die
geforderten Geldstrafen nebst Verfahrenskosten und entging damit einer
Ersatzfreiheitsstrafe. Darüber hinaus lag eine Ausschreibung der
Staatsanwaltschaft Berlin zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes wegen
Diebstahls mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahls vor.
Die Einsatzkräfte leiteten wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des
unerlaubten Aufenthalts erneut ein Strafverfahren ein und ermittelten seinen
Wohnort.
Am darauffolgenden Tag reiste der 64-Jährige über den Flughafen Hamburg nach
Serbien aus.
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