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Neuenburg am Rhein (ots) - Die Bundespolizei verhinderte die Einreise eines
Fahrzeugführers mit einer gefälschten Fahrerlaubnis. Nach Einleitung eines
Strafverfahrens musste der Mann wieder zurück nach Frankreich.
Am Freitagmorgen (05.06.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen am Autobahngrenzübergang Neuenburg
am Rhein. Der 28-jährige Fahrer wies sich mit einer bosnisch-herzegowinischen
Fahrerlaubnis aus. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass es sich bei dem
vorgelegten Dokument um eine Fälschung handelte. Da der Mann zudem nicht die
Einreisevoraussetzungen erfüllte, leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren
wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Verstößen des Aufenthaltsgesetz
ein. Nach Sicherstellung der falschen Fahrerlaubnis erfolgte die Zurückweisung
nach Frankreich.
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