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Reutlingen (ots) - Gemeinsame Medieninformation des Landeskriminalamts
Baden-Württemberg und der Generalstaatsanwaltschaft Baden-Württemberg
Ergänzung zur Pressemitteilung des LKA BW vom 08.06.2026, 19.46 Uhr, abrufbar
unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/6290478
Vor dem Hintergrund der bisherigen vorläufigen Ermittlungsergebnisse gehen das
Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und das
Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrum
Baden-Württemberg (SAT BW), inzwischen davon aus, dass der Brand im Umspannwerk
"Reutlingen-West" am gestrigen Montag, 8. Juni 2026, durch Brandstiftung
herbeigeführt wurde. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind ein oder mehrere
bislang noch unbekannte Täter auf das Gelände des Umspannwerks eingedrungen, um
dort an mehreren Stellen Brände zu legen. Hierbei soll Brandbeschleuniger
verwendet worden sein.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, das die polizeilichen Ermittlungen im
betreffenden Verfahren führt, bittet die Bevölkerung um Mithilfe und Hinweise,
wenn Angaben zu folgenden Fragen gemacht werden können:
- Wer hat in der Nacht von Sonntag (7. Juni 2026) auf Montag (8.
Juni 2026) im Bereich des "Umspannwerkes Reutlingen-West"
(Markwiesenstraße) in Reutlingen, im oder um das Industriegebiet
Reutlingen-Betzingen ("Mark West") sowie dem angrenzenden
Waldgebiet verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet?
Zeugenhinweise nimmt das Landeskriminalamt unter der Telefonnummer 0711
5401-3360 und per E-Mail unter STUTTGART.LKA.EG-FISCHER.HINWEISE@POLIZEI.BWL.DE
entgegen.
Etwaige Video- oder Bildaufnahmen, die in diesem Zeitraum im Bereich des
Umspannwerkes und dem Industriegebiet Reutlingen-Betzingen gefertigt wurden,
können über das Hinweisportal der Polizei Baden-Württemberg unter
https://bw.hinweisportal.de an das Landeskriminalamt übermittelt werden.
Zusatzinformation: Das Ermittlungsverfahren wird beim Staatsschutzzentrum der
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geführt, da es sich um ein
Ermittlungsverfahren mit herausgehobener Bedeutung handelt und der Tat, wegen
der ermittelt wird, möglicherweise eine extremistische Motivation zugrunde
liegt. Im seit Anfang des Jahres 2025 bestehenden Staatsschutzzentrum bei der
Generalstaatsanwaltschaft sind sechs Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte
sowie ein Leitender Oberstaatsanwalt tätig. Dieses arbeitet eng mit dem
Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum (SAT BW) beim Landeskriminalamt
zusammen, das die polizeilichen Ermittlungen im betreffenden Verfahren
übernommen hat.
Rückfragen bitte an:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Robin Schray
E-Mail: Pressestelle@genstastuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: 0711 212-2814
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Jürgen Glodek
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6291315
OTS: Polizeipräsidium Reutlingen
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