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Euskirchen (ots) - Am vergangenen Mittwoch (10. Juni) führte die
Kreispolizeibehörde Euskirchen gemeinsam mit dem Hauptzollamt Aachen, dem
Ordnungsamt Euskirchen und dem Ausländeramt Euskirchen Kontrollen an fünf
Objekten im Kreisgebiet durch, die als Massagestudios eingestuft wurden.
Im Rahmen der Maßnahmen wurden insgesamt elf Personen sowie zwölf
Ausweisdokumente überprüft. Ziel der Kontrollen war die Aufdeckung von
Menschenhandel, Zuhälterei und Zwangsprostitution sowie die Identifizierung
möglicher Opfer entsprechender Straftaten.
Bei der Kontrolle eines Massagestudios in Euskirchen wurden neben der
Betreiberin zwei chinesische Staatsangehörige angetroffen, die dort als
Masseurinnen tätig waren.
Nach Gesprächen und weiteren Überprüfungen konnten jedoch keine Hinweise auf
Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Zuhälterei festgestellt werden.
Im weiteren Verlauf ergab sich der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in
Verbindung mit einer unerlaubten Beschäftigung. Das Hauptzollamt Aachen leitete
daraufhin Strafverfahren gegen die beiden Frauen wegen des Verdachts des
unerlaubten Aufenthalts gemäß Aufenthaltsgesetz sowie gegen die Betreiberin
wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ein.
Zur weiteren Bearbeitung wurde eine der Frauen erkennungsdienstlich behandelt.
Zudem wurden Sicherheitsleistungen erhoben.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Frauen an das
Ausländeramt Euskirchen übergeben, das die weiteren ausländerrechtlichen
Schritte in eigener Zuständigkeit prüft.
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