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Erfurt/Gera (ots) - Das Amtsgericht Gera hat im April dieses Jahres einen
50-jährigen Bauunternehmer wegen des Vorenthaltens von
Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und
zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamtes
Erfurt konnte dem rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den
Jahren 2018 bis 2020 Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte, indem er diese nicht
oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe
Sozialbeiträge abführte. Hierdurch ist der Sozialversicherung ein Schaden in
Höhe von rund 400.000 Euro entstanden.
Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine Betriebsprüfung des Zolls. Bei der
Sichtung der Geschäftsunterlagen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der
Buchführung der Baufirma. Um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, verwendete
der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.
Ebenfalls wegen Schwarzarbeit hat das Amtsgericht Gera im Frühjahr dieses Jahres
eine 48-jährige Imbissbesitzerin aus Gera zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde auch hier zur
Bewährung ausgesetzt.
Den Sozialversicherungsträgern ist ein Schaden in Höhe von 66.000 Euro
entstanden, da die Verurteilte ihre Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig
zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Sozialversicherungsbeiträge
abführte. Gleichzeitig hinterzog sie Steuern in Höhe von knapp 400.000 Euro
wegen nicht richtig verbuchter Geschäftsumsätze.
Neben der Freiheitsstrafe hat das Gericht auch die Einziehung von Wertersatz in
Höhe des entstandenen Schadens angeordnet.
Beide Verurteilten haben in den Hauptverhandlungen ihre Taten eingeräumt.
Zusatzinformation:
Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines
Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die
Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem
geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch
Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und
des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über
die Sozialversicherung abgesichert.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Franziska Weber
Telefon: 0361 60176-117
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121245/6302038
OTS: Hauptzollamt Erfurt
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