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Ueckermünde (ots) - Am vergangenen Wochenende musste die Wasserschutzpolizei
mehrfach Personen aus dem Fahrwasser des Ueckermünder Hafens verweisen.
Am Samstag und Sonntag (27. und 28.06.2026) stellte die Wasserschutzpolizei
insgesamt drei männliche Personen fest, die im Fahrwasser des Ueckermünder
Hafens schwammen und sich so einer unkalkulierbaren Gefahr aussetzten.
Nach der Hafennutzungsordnung des öffentlichen Bereiches des Seebades
Ueckermünde ist dort das Baden aus Sicherheitsgründen verboten. Bei den heißen
Temperaturen ist verständlich, dass man Abkühlung sucht. Allerdings sollte die
Abkühlung durch Baden oder Schwimmen dort gesucht werden, wo es auch erlaubt
ist. Insbesondere in den Hafengebieten in Mecklenburg-Vorpommern ist das Baden
und Schwimmen in den meisten Fällen nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Genaueres regeln die hafenrechtlichen Bestimmungen des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (HafVO MV) sowie die Hafennutzungsordnungen der
zuständigen Kommunen. Das Verbot dient dem Schutz der potentiellen Badegäste und
der Sicherheit des Schiffsverkehrs.
Der Appell lautet deshalb:
Nutzen Sie für eine sichere Abkühlung ausschließlich sichere Badestellen.
Informieren Sie sich als Bootsführer oder Skipper bei den Kommunen über die
entsprechenden Regelungen.
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
PHKin Petra Kieckhöfer
Telefon: 038208/887-3112
E-Mail: presse@lwspa-mv.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/108749/6304423
OTS: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
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