|
Köln (ots) - Acht Goldarmreifen und ein Paar Goldohrringe mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 200 Gramm, fand der ZOLL am Mittwochabend
(01.07.2026) bei einem 42-Jährigen am Flughafen Köln/Bonn. Der Reiserückkehrer
aus dem Irak hatte versucht, mit seinem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls
durch den grünen Ausgang für abgabefreie Waren zu verlassen.
"Schmuggelversuche von Goldschmuck oder Goldmünzen versteckt im Gepäck zwischen
Bekleidung, eingewickelt in Alufolie oder Tennissocken gehören für uns am
Flughafen zum täglichen Geschäft, aber in Babywindeln versteckter Goldschmuck im
Wert von rund 20.000 Euro ist schon sehr außergewöhnlich", so Jens Ahland,
Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Gegen den deutschen Mann aus dem Kreis Kleve im Westen von Nordrhein-Westfalen,
wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert
von 430 Euro. Alles was darüber hinausgeht, muss beim ZOLL angemeldet werden,
sonst droht, wie in diesem Fall, ein Strafverfahren.
"Die noch vor Ort berechneten Einfuhrabgaben von mehr als 4.300 Euro, konnte der
nach eigenen Angaben arbeitslose Reisende nicht bezahlen und deshalb wurde der
Goldschmuck zur Sicherung der Einfuhrabgaben beschlagnahmt. Zusätzlich muss er
mit einer empfindlichen Geldstrafe nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens
rechnen", erklärt Ahland.
Zusatzinformation:
Wichtige und zuverlässige Informationen aus erster Hand bietet www.zoll.de. Dort
können auch mögliche Einfuhrabgaben leicht berechnet werden, falls die Freimenge
überschritten wird.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-9413-1008
Mobil: 0151 - 111 74 537
E-Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121251/6307885
OTS: Hauptzollamt Köln
|