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Stendal (ots) - Am Montag, den 13. Juli 2026 nutzte eine weibliche Person einen
Intercityexpress, ohne ein für die Fahrt erforderliches Zugticket zu besitzen.
Der Express befand sich auf der Strecke von Berlin in Richtung Düsseldorf.
Aufgrund fehlender Barmittel und Ausweisdokumente der 49-Jährigen wurde die
Bundespolizei kontaktiert. Um 06:20 Uhr war eine verständigte Streife mit
Einfahrt des relevanten Zuges am Hauptbahnhof Stendal/ Bahnsteig 1 und nahm sich
dem Sachverhalt an. Es erfolgte die Mitnahme der Frau zum nahegelegenen
Bundespolizeirevier zum Zwecke der zweifelsfreien Identitätsfeststellung. Nach
Ermittlung und Überprüfung ihrer Personalien im Informationssystem der Polizei
wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ansbach mit Vollstreckungshaftbefehl
nach ihr suchte. Wegen des Erschleichens von Leistungen verurteilte sie das
Amtsgericht Weißenburg in Bayern Anfang des Jahres zu einer Geldstrafe in Höhe
von 300 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen Haft.
Lediglich einen Teil der geforderten Geldsumme beglich die Verurteilte. Demnach
erging Ende Juni der Vollstreckungshaftbefehl. Den haftabwendenden Betrag von
240 Euro konnte die Gesuchte nicht aufbringen. Nach Beendigung der
erforderlichen Maßnahmen brachten die Einsatzkräfte die polnische
Staatsangehörige in eine Justizvollzugsanstalt. Abschließend erfolgte eine
Mitteilung an die ausschreibende Stelle und die Fertigung einer erneuten
Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen.
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