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Giessen (ots) - Mit dem E-Scooter ans Ziel: Aber Sicher! Polizei gibt Tipps
Die Anzahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, besser bekannt als
elektrische Roller oder E-Scooter, nimmt auch in Mittelhessen zu. Nachdem im
Jahr 2024 noch 95 Unfälle im Zuständigkeitsbereich des mittelhessischen
Präsidiums registriert wurden, weist die Statistik für das Jahr 2025 insgesamt
157 Verkehrsunfälle aus. Auch die Zahl der verletzten Personen stieg deutlich
an. 2025 erlitten insgesamt 111 Menschen bei E-Scooter-Unfällen Verletzungen,
rund 85 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch im Laufe der letzten Wochen ereigneten
sich mehrere Unfälle, bei denen Personen, darunter Kinder, teils schwere
Verletzungen erlitten.
So stürzten vergangenen Samstag in Lahntal zwei 13-Jährige mit einem E-Scooter.
Beide Kinder wurden verletzt, eines davon schwer. Ein 55-Jähriger erlitt Anfang
Juli leichte Verletzungen, als er in Nidda alkoholisiert von seinem Roller fiel.
Sein Gefährt war zudem nicht versichert. In Wetzlar beförderte eine 14-Jährige
eine 15-Jährige auf ihrem E-Roller. Die Fahrerin verlor die Kontrolle und kam zu
Fall. Sie und ihre Mitfahrerin wurden schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich
ebenfalls zu Monatsbeginn. Ein 21-jähriger Gießener war auf den ersten Blick
ordnungsgemäß unterwegs. Bei der Kontrolle Mitte Juli in Gießen stellten Beamte
allerdings fest, dass der Roller mit 32 km/h schneller als erlaubt fuhr.
Offenbar wurde die Software manipuliert. Damit war nicht nur die
Betriebserlaubnis erloschen, sondern der Mann hätte zudem die Führerscheinklasse
A1 benötigt. Da er diese nicht besitzt, muss er sich nun wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis verantworten.
E-Roller dürfen ohne eine Prüfung gefahren werden. Das Mindestalter dazu beträgt
14 Jahre. Es darf nur eine Person auf dem Roller stehen, das Befördern von
weiteren Personen ist nicht erlaubt. Das dient nicht zuletzt der eigenen
Sicherheit. E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein, zudem müssen sie
versichert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Eine
gesetzliche Helmpflicht existiert nicht. Manche Modelle werden speziell als
"Kinder-E-Roller" zum Kauf angeboten. Diese unterliegen allerdings denselben
Regeln, es gelten somit keine Ausnahmen für Mindestalter, Versicherungspflicht
und die übrigen Bestimmungen.
Die Polizei möchte, dass alle möglichst sicher an ihr Ziel gelangen. Folgende
Tipps helfen dabei:
- Helm: Schlecht für die Frisur, gut für den Kopf! Was fürs
Fahrrad gilt, greift auch hier. Auch wenn es keine Pflicht ist:
Schaltet den Kopf ein und zieht einen Helm auf!
- Mindestalter: Es mag verlockend sein, aber erst ab 14 Jahren ist
das Fahren der Roller erlaubt. Haltet euch daran!
- Mitnahme von Personen: Es kann nicht nur gefährlich sein,
sondern auch zu schweren Unfällen führen. Bitte nur alleine auf
dem E-Roller fahren!
- Versicherung: Nicht nur Pflicht, sondern wichtig, damit ihr im
Fall der Fälle abgesichert seid!
- Alkohol und Drogen: Die Regeln dazu sind analog zu den übrigen
Kraftfahrzeugen. Am besten ist ohnehin: Wer fährt, trinkt nicht!
- Unterwegs: Fahren nur auf Radwegen, Radstreifen oder der
Fahrbahn, nicht auf Gehwegen. Achtet auf rote Ampeln, nehmt die
Kopfhörer aus den Ohren und lasst die Finger weg vom Handy!
- Generell: Versetzt euch in andere Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer, nehmt Rücksicht und achtet aufeinander. So
tragt ihr dazu bei, dass alle möglichst sicher ans Ziel kommen!
Sprecht zudem mit eurer Familie, an eurer Schule und mit eurem
Umfeld über diese wichtigen Regeln!
Die Polizei wünscht allen eine gute Fahrt!
Weitere Informationen stehen im Internet zur Verfügung: https://www.polizei.hess
en.de/praevention/gemeinsam-sicher-in-hessen/sicher-im-strassenverkehr/e-scooter
-im-ueberblick
Pierre Gath, Pressesprecher
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