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Mittelhessen: Mit dem E-Scooter ans Ziel: Aber Sicher! Polizei gibt Tipps (FOTO)

15.07.2026 16:26 Uhr Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle

Giessen (ots) - Mit dem E-Scooter ans Ziel: Aber Sicher! Polizei gibt Tipps

Die Anzahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, besser bekannt als elektrische Roller oder E-Scooter, nimmt auch in Mittelhessen zu. Nachdem im Jahr 2024 noch 95 Unfälle im Zuständigkeitsbereich des mittelhessischen Präsidiums registriert wurden, weist die Statistik für das Jahr 2025 insgesamt 157 Verkehrsunfälle aus. Auch die Zahl der verletzten Personen stieg deutlich an. 2025 erlitten insgesamt 111 Menschen bei E-Scooter-Unfällen Verletzungen, rund 85 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch im Laufe der letzten Wochen ereigneten sich mehrere Unfälle, bei denen Personen, darunter Kinder, teils schwere Verletzungen erlitten.

So stürzten vergangenen Samstag in Lahntal zwei 13-Jährige mit einem E-Scooter. Beide Kinder wurden verletzt, eines davon schwer. Ein 55-Jähriger erlitt Anfang Juli leichte Verletzungen, als er in Nidda alkoholisiert von seinem Roller fiel. Sein Gefährt war zudem nicht versichert. In Wetzlar beförderte eine 14-Jährige eine 15-Jährige auf ihrem E-Roller. Die Fahrerin verlor die Kontrolle und kam zu Fall. Sie und ihre Mitfahrerin wurden schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich ebenfalls zu Monatsbeginn. Ein 21-jähriger Gießener war auf den ersten Blick ordnungsgemäß unterwegs. Bei der Kontrolle Mitte Juli in Gießen stellten Beamte allerdings fest, dass der Roller mit 32 km/h schneller als erlaubt fuhr. Offenbar wurde die Software manipuliert. Damit war nicht nur die Betriebserlaubnis erloschen, sondern der Mann hätte zudem die Führerscheinklasse A1 benötigt. Da er diese nicht besitzt, muss er sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

E-Roller dürfen ohne eine Prüfung gefahren werden. Das Mindestalter dazu beträgt 14 Jahre. Es darf nur eine Person auf dem Roller stehen, das Befördern von weiteren Personen ist nicht erlaubt. Das dient nicht zuletzt der eigenen Sicherheit. E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein, zudem müssen sie versichert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Eine gesetzliche Helmpflicht existiert nicht. Manche Modelle werden speziell als "Kinder-E-Roller" zum Kauf angeboten. Diese unterliegen allerdings denselben Regeln, es gelten somit keine Ausnahmen für Mindestalter, Versicherungspflicht und die übrigen Bestimmungen.

Die Polizei möchte, dass alle möglichst sicher an ihr Ziel gelangen. Folgende Tipps helfen dabei:

- Helm: Schlecht für die Frisur, gut für den Kopf! Was fürs Fahrrad gilt, greift auch hier. Auch wenn es keine Pflicht ist: Schaltet den Kopf ein und zieht einen Helm auf!

- Mindestalter: Es mag verlockend sein, aber erst ab 14 Jahren ist das Fahren der Roller erlaubt. Haltet euch daran!

- Mitnahme von Personen: Es kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch zu schweren Unfällen führen. Bitte nur alleine auf dem E-Roller fahren!

- Versicherung: Nicht nur Pflicht, sondern wichtig, damit ihr im Fall der Fälle abgesichert seid!

- Alkohol und Drogen: Die Regeln dazu sind analog zu den übrigen Kraftfahrzeugen. Am besten ist ohnehin: Wer fährt, trinkt nicht!

- Unterwegs: Fahren nur auf Radwegen, Radstreifen oder der Fahrbahn, nicht auf Gehwegen. Achtet auf rote Ampeln, nehmt die Kopfhörer aus den Ohren und lasst die Finger weg vom Handy!

- Generell: Versetzt euch in andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, nehmt Rücksicht und achtet aufeinander. So tragt ihr dazu bei, dass alle möglichst sicher ans Ziel kommen! Sprecht zudem mit eurer Familie, an eurer Schule und mit eurem Umfeld über diese wichtigen Regeln!

Die Polizei wünscht allen eine gute Fahrt!

Weitere Informationen stehen im Internet zur Verfügung: https://www.polizei.hess en.de/praevention/gemeinsam-sicher-in-hessen/sicher-im-strassenverkehr/e-scooter -im-ueberblick

Pierre Gath, Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ferniestraße 8 35394 Gießen

Telefon: +49 641/7006-2055 (Pressetelefon) E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit

Polizeiführerin/Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: +49 641/7006-3381 E-Mail: ful.ppmh@polizei.hessen.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/154582/6315238 OTS: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle
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