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Magdeburg (ots) - Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am Sonntag, den
19. Juli 2026 um 14:30 Uhr im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofs einen
42-jährigen Mann. Beim Abgleich seiner Personalien im Fahndungsbestand der
Polizei kam heraus, dass er per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft
Dessau-Roßlau gesucht wird. Bereits im September 2024 wurde der Deutsche wegen
Urkundenfälschung zu einer Gesamtgeldstrafe von ursprünglich 1925 Euro
beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen vom Amtsgericht
Köthen verurteilt. Da sich der Mann aber nicht dem Strafantritt stellte, wurde
im Juni 2026 der Haftbefehl gegen ihn erlassen. Diesen eröffneten die
Bundespolizisten dem Mann, nahmen ihn fest und mit in die Dienststelle am
Hauptbahnhof. Dem Verurteilten war es möglich, die noch ausstehende Geldsumme
von 280 Euro aufzubringen. Nach Einzahlung des Geldbetrages konnte der Mann
seinen Weg fortsetzen. Abschließend informierten die Bundespolizisten die
ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
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