|
Magdeburg (ots) - Am Dienstag, den 21. Juli 2026 kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei um 10:46 Uhr auf dem Magdeburger Hauptbahnhof einen Mann. Bei der
Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt,
dass nach dem 54-Jährigen gleich mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Seitens
des Amtsgerichts Magdeburg wurde der Pole wegen Diebstahls geringwertiger Sachen
im März 2025 zu einer Geldstrafe von 400 Euro beziehungsweise zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Im November 2025 wurde der Mann
wegen des Diebstahls in vier Fällen vom selben Amtsgericht zu 1400 Euro
beziehungsweise 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Zu guter Letzt
erfolgte eine weitere Verurteilung im Februar 2026 ebenfalls durch das
Amtsgericht Magdeburg wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe
in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da sich der
Gesuchte trotz ergangener Ladungen nicht dem Strafantritt stellte, wurden die
drei Haftbefehle im Juli 2026 von der Staatsanwaltschaft Magdeburg erlassen. Die
Bundespolizisten eröffneten dem Verurteilten die Haftbefehle, nahmen ihn fest
und anschließend mit in die Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Den
haftabwendenden Betrag von insgesamt 2400 Euro konnte der Verurteilte nicht
zahlen, so dass er nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen für die
kommenden 60 Tage an eine Justizvollzugsanstalt übergeben wurde. Darüber hinaus
informierten die Beamten die ausschreibende Behörde über den Vollzug der
Haftbefehle.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/74168/6319513
OTS: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
|