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München (ots) - Für den Zeitraum ab 24. Juli 2026, 15:00 Uhr bis zum 26. Juli
2026, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die
Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg sowie
den Bahnhof München-Ost. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen
Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
sowie Messern aller Art verboten.
Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um
die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen.
Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von 24. Juli 2026,
15:00 Uhr bis zum 26. Juli 2026, 03:00 Uhr an folgenden Orten:
- München Hauptbahnhof,
- Bahnhof München-Ost
- Nürnberg Hauptbahnhof,
- Regensburg Hauptbahnhof
- Würzburg Hauptbahnhof und
- Aschaffenburg Hauptbahnhof.
Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen alle Gebäudeteile der
Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der
zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände im oben
genannten Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten
verhindert sowie Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte vor
entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei
überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von
einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz
- ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein
Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen
enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht:
www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung
In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das Mitführverbot
und die Allgemeinverfügung hinweisen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer
behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-,
Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind,
bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene
Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu
Schadensvergrößerung führen.
- Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft
deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung
der Situation beitragen könnten.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
und wer Opfer ist.
- Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6320174
OTS: Bundespolizeidirektion München
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