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Magdeburg (ots) - Am Dienstag, den 28. Juli 2026 kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei in den Vormittagsstunden einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Die
Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab dabei
einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Im September 2025 wurde der
22-Jährige durch das Amtsgericht Aschersleben per Strafbefehl wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 400 Euro
beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Weder
zahlte der Verurteilte den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz
zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ jene
Staatsanwaltschaft im Juli 2026 den Haftbefehl. Die Beamten nahmen den Deutschen
fest und brachten ihn in die Diensträume der Bundespolizei. Dort wurde ihm die
Möglichkeit eröffnet, den haftabwendenden Betrag von 400 Euro aufzubringen.
Daraufhin nahm der Gesuchte Kontakt zu seinem Arbeitgeber, ein
Pizza-Lieferservice, auf. Dieser erklärte sich bereit, die Geldstrafe für seinen
Mitarbeiter zu begleichen. Die Beamten begleiteten den Mann anschließend zu
dessen Arbeitsstätte, an der die geforderte Summe entrichtet wurde und beließen
die Person daraufhin vor Ort auf freien Fuß. Die Bundespolizisten informierten
darüber hinaus die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des
Haftbefehls.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
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OTS: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
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