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Magdeburg (ots) - Am Samstag, den 1. August 2026 kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Der 41-Jährige wies sich
gegenüber den Bundespolzisten dabei mit einem gültigen Dokument aus. Die
Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab gleich
zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Gera. Den Ausschreibungen
lagen zwei Beschlüsse des Amtsgerichts Stadtroda aus den Monaten September und
November 2025 wegen Ordnungswidrigkeiten zugrunde. Der Mann war zu Geldbußen in
Höhe von insgesamt 120 Euro verurteilt worden. Da er die geforderten Beträge
nicht beglich, erließ die Staatsanwaltschaft Gera die beiden Haftbefehle zur
Erzwingungshaft. Insgesamt drohten dem Gesuchten vier Tage Haft. Die Beamten
nahmen den Mann fest und brachten ihn zur weiteren Bearbeitung in die
Diensträume der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Dort wurden dem
Deutschen die beiden Haftbefehle eröffnet. Der Mann konnte die ausstehenden
Geldbußen in Höhe von insgesamt 120 Euro begleichen und die Erzwingungshaft
dadurch abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er aus der
Dienststelle entlassen. Die Bundespolizei informierte die ausschreibende Behörde
über die Vollstreckung der Haftbefehle.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
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OTS: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
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