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Kleve - Kempen - Viersen - Wachtendonk - Emmerich (ots) - Am Donnerstagvormittag
kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Boisheim einen 34-jährigen Türken im
Regionalexpress 13. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab, dass
der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund eines
Vollstreckungshaftbefehls zur Festnahme wegen Betrugs sowie zur
Vermögensabschöpfung ausgeschrieben war. Der Verurteilte hatte eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen zu verbüßen oder ersatzweise eine Geldstrafe
in Höhe von 2700,00 Euro zuzüglich 198,50 Euro Verfahrenskosten zu entrichten.
Weiterhin bestanden aufgrund eines Vollstreckungsauftrags zur
Vermögensabschöpfung weitere Forderungen in Höhe von 1000,00 Euro. Der Mann
konnte durch Zahlung der geforderten Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe
abwenden und den Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung durch Zahlung
erfüllen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattete die
Bundespolizei ihm die Weiterreise.
Einen 52-jährigen Rumänen kontrollierte die Bundespolizei am Nachmittag bei der
Einreise aus den Niederlanden auf der Autobahn 40 an der Anschlussstelle
Wachtendonk als Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Personenkraftwagens. In
diesem Fall stellte die Bundespolizei fest, dass gegen den Mann zwei
Vollstreckungshaftbefehle vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Hof suchte ihn wegen
Diebstahls. Der Rumäne musste noch eine Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro
bezahlen oder eine 25-tägige Haftstrafe verbüßen. Bei dem durch die
Staatsanwaltschaft Dresden ausgestellten Haftbefehl wegen Diebstahls war noch
eine Geldstrafe von 480 Euro zu begleichen oder eine 15-tägige Haftstrafe zu
verbüßen. Der Verurteilte wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen zum Haftantritt in das
Gefängnis Moers-Kapellen gebracht, da er die Geldstrafen nicht bezahlen konnte.
Auf der Autobahn 3 reiste am Abend ein 34-jähriger Türke als Fahrgast in einem
grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Amsterdam nach Dortmund in das
Bundesgebiet ein. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab, dass gegen den
Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis vorliegt. Demnach hatte der Gesuchte eine Geldstrafe in Höhe von
180,00 Euro zu bezahlen oder eine 18-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Der
Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und durfte
anschließend seine Reise fortsetzen.
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Uwe Eßelborn
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