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Magdeburg (ots) - Am Donnerstag, den 6. August 2026 kontrollierte eine Streife
der Bundespolizei um 16:19 Uhr einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Der
47-Jährige wies sich gegenüber den Bundespolzisten dabei mit einem gültigen
Personalausweis aus. Die Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem
der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Magdeburg. Im Februar dieses Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg
wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro
beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 60 Tagen Haft.
Weder zahlt der Verurteilte den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich der
Haftstrafe. Demnach erging fünf Monate später der Haftbefehl. Diesen eröffneten
die Beamten dem Gesuchten. Glück im Unglück: Der Deutsche konnte den
haft-abwendenden Betrag aufbringen und nach Einzahlung bei der Bundespolizei
deren Räumlichkeiten als freier Mann wieder verlassen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
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OTS: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
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