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Regensburg (ots) - Bei der Kontrolle von Postsendungen aus den Niederlanden, die
über Deutschland nach Tschechien weiterbefördert werden sollten, hat die
Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Selb des Hauptzollamts Regensburg vor Kurzem
zahlreiche Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe sichergestellt.
Insgesamt wurden 13 Strafverfahren eingeleitet.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten die Sendungen eines
Postdienstleisters. Solche Kontrollen finden regelmäßig stichprobenweise statt.
Dabei werden Pakete und Briefsendungen unter anderem mit moderner Röntgentechnik
überprüft. Ergibt sich dabei der Verdacht auf eine Straftat oder
Ordnungswidrigkeit, werden die Sendungen geöffnet und genauer untersucht.
Die Kreativität der Versender kennt dabei kaum Grenzen: Die Drogen waren unter
anderem in Geburtstagskarten, einem kleinen Bluetooth-Lautsprecher sowie in
verschiedenen Produktverpackungen versteckt.
Im Rahmen der Kontrolle leitete der Zoll neun Strafverfahren wegen Verstößen
gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und vier Strafverfahren wegen Verstößen
gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ein.
Dabei wurden folgende Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe
sichergestellt:
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (9 Strafverfahren): - 93 Gramm
halluzinogene Pilze mit dem Wirkstoff Psilocybin - eine Aufzuchtstation für
halluzinogene Pilze - 40 Gramm Amphetamin - 10 Gramm Crystal - 60 Tabletten
Diazepam - fünf Tabletten Bromazolam - 1,3 Gramm Kokain - 10 Gramm synthetische
Cathinone (stimulierend wirkende synthetische Drogen) - 502 Ecstasy-Tabletten
(210 Gramm netto)
Verstöße gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (4 Strafverfahren): - 37,6
Gramm NEP - 50 Gramm 2-MMC - 1,2 Gramm Phen-F - sieben Blotter 1S-LSD - fünf
Blotter 4-AcO-MET
Gegen die jeweiligen Adressaten der Sendungen wurden entsprechende
Strafverfahren eingeleitet. Je nach Sachverhalt besteht der Verdacht eines
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch oder
gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Besteht der Verdacht, dass Betäubungsmittel regelmäßig oder in größerem Umfang
bestellt werden oder Hinweise auf einen gewerbsmäßigen Handel vorliegen,
übernimmt das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen.
"Kriminelle versuchen immer wieder, Drogen in scheinbar unauffälligen
Postsendungen zu verstecken. Unsere regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass der
Zoll auch diesen Schmuggelweg konsequent überwacht. Jede sichergestellte Sendung
verhindert, dass die Drogen ihr Ziel erreichen und schützt die Bevölkerung vor
den Gefahren dieser Stoffe", erklärt Günter Schnabel, Leiter der Kontrolleinheit
Verkehrswege Selb.
Hintergrundinformationen:
Warum kontrolliert der Zoll Postsendungen innerhalb der EU?
Auch innerhalb der Europäischen Union kontrolliert der Zoll grenzüberschreitende
Post- und Paketsendungen. Zwar gibt es innerhalb der EU keine Zollgrenzen mehr,
der Zoll überwacht jedoch weiterhin den Warenverkehr, um Verstöße gegen
gesetzliche Verbote und Beschränkungen aufzudecken.
Die Kontrollen erfolgen stichprobenweise oder auf Grundlage einer Risikoanalyse.
Dabei werden Sendungen unter anderem mit Röntgentechnik überprüft. Ergibt sich
der Verdacht auf eine Straftat, dürfen die Sendungen geöffnet und genauer
untersucht werden. Zu den häufigsten Aufgriffen zählen unter anderem
Betäubungsmittel, neue psychoaktive Stoffe, Arzneimittel, Waffen sowie andere
Waren, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr gesetzlich verboten oder beschränkt
ist.
Erläuterung zu den sichergestellten Stoffen
Bei den sichergestellten Drogen handelt es sich sowohl um klassische
Betäubungsmittel als auch um sogenannte neue psychoaktive Stoffe. Die in der
Pressemitteilung genannten Bezeichnungen NEP, 2-MMC, Phen-F, 1S-LSD und
4-AcO-MET gehören zu den neuen psychoaktiven Stoffen (NPS). Diese synthetisch
hergestellten Substanzen werden häufig als vermeintlich legale Alternativen zu
bekannten Drogen unter Bezeichnungen wie "Legal Highs", "Kräutermischungen" oder
"Badesalze" verkauft. Sie werden oft über das Internet bestellt und per Post
versandt. Da ihre Zusammensetzung und Wirkung häufig nur schwer vorhersehbar
sind, können sie erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
Was sind Blotter?
Blotter sind kleine, saugfähige Papierstücke, die mit einer psychoaktiven
Substanz getränkt sind. Sie dienen als Trägermaterial für sehr gering dosierte
Wirkstoffe, beispielsweise LSD oder ähnliche Stoffe. Die Aufnahme erfolgt in der
Regel über die Mundschleimhaut.
Was bedeutet Bannbruch?
Unter Bannbruch versteht man das Verbringen von Waren über die Grenze, obwohl
deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr gesetzlich verboten oder beschränkt ist.
Wer beispielsweise Betäubungsmittel unerlaubt nach Deutschland einführt, aus
Deutschland ausführt oder durch Deutschland befördern lässt, verstößt regelmäßig
nicht nur gegen das Betäubungsmittelgesetz, sondern auch gegen zollrechtliche
Vorschriften. Deshalb kann in solchen Fällen zusätzlich der Straftatbestand des
Bannbruchs erfüllt sein.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6330935
OTS: Hauptzollamt Regensburg
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