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HZA-R: Zoll aus Selb stoppt per Post verschickte Drogensendungen auf dem Weg nach Tschechien / 13 Strafverfahren nach Kontrolle von Brief- und Paketsendungen (FOTO)

11.08.2026 10:11 Uhr Hauptzollamt Regensburg

Regensburg (ots) - Bei der Kontrolle von Postsendungen aus den Niederlanden, die über Deutschland nach Tschechien weiterbefördert werden sollten, hat die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Selb des Hauptzollamts Regensburg vor Kurzem zahlreiche Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe sichergestellt. Insgesamt wurden 13 Strafverfahren eingeleitet.

Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten die Sendungen eines Postdienstleisters. Solche Kontrollen finden regelmäßig stichprobenweise statt. Dabei werden Pakete und Briefsendungen unter anderem mit moderner Röntgentechnik überprüft. Ergibt sich dabei der Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, werden die Sendungen geöffnet und genauer untersucht.

Die Kreativität der Versender kennt dabei kaum Grenzen: Die Drogen waren unter anderem in Geburtstagskarten, einem kleinen Bluetooth-Lautsprecher sowie in verschiedenen Produktverpackungen versteckt.

Im Rahmen der Kontrolle leitete der Zoll neun Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und vier Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ein.

Dabei wurden folgende Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe sichergestellt:

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (9 Strafverfahren): - 93 Gramm halluzinogene Pilze mit dem Wirkstoff Psilocybin - eine Aufzuchtstation für halluzinogene Pilze - 40 Gramm Amphetamin - 10 Gramm Crystal - 60 Tabletten Diazepam - fünf Tabletten Bromazolam - 1,3 Gramm Kokain - 10 Gramm synthetische Cathinone (stimulierend wirkende synthetische Drogen) - 502 Ecstasy-Tabletten (210 Gramm netto)

Verstöße gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (4 Strafverfahren): - 37,6 Gramm NEP - 50 Gramm 2-MMC - 1,2 Gramm Phen-F - sieben Blotter 1S-LSD - fünf Blotter 4-AcO-MET

Gegen die jeweiligen Adressaten der Sendungen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Je nach Sachverhalt besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch oder gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Besteht der Verdacht, dass Betäubungsmittel regelmäßig oder in größerem Umfang bestellt werden oder Hinweise auf einen gewerbsmäßigen Handel vorliegen, übernimmt das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen.

"Kriminelle versuchen immer wieder, Drogen in scheinbar unauffälligen Postsendungen zu verstecken. Unsere regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass der Zoll auch diesen Schmuggelweg konsequent überwacht. Jede sichergestellte Sendung verhindert, dass die Drogen ihr Ziel erreichen und schützt die Bevölkerung vor den Gefahren dieser Stoffe", erklärt Günter Schnabel, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb.

Hintergrundinformationen:

Warum kontrolliert der Zoll Postsendungen innerhalb der EU?

Auch innerhalb der Europäischen Union kontrolliert der Zoll grenzüberschreitende Post- und Paketsendungen. Zwar gibt es innerhalb der EU keine Zollgrenzen mehr, der Zoll überwacht jedoch weiterhin den Warenverkehr, um Verstöße gegen gesetzliche Verbote und Beschränkungen aufzudecken.

Die Kontrollen erfolgen stichprobenweise oder auf Grundlage einer Risikoanalyse. Dabei werden Sendungen unter anderem mit Röntgentechnik überprüft. Ergibt sich der Verdacht auf eine Straftat, dürfen die Sendungen geöffnet und genauer untersucht werden. Zu den häufigsten Aufgriffen zählen unter anderem Betäubungsmittel, neue psychoaktive Stoffe, Arzneimittel, Waffen sowie andere Waren, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr gesetzlich verboten oder beschränkt ist.

Erläuterung zu den sichergestellten Stoffen

Bei den sichergestellten Drogen handelt es sich sowohl um klassische Betäubungsmittel als auch um sogenannte neue psychoaktive Stoffe. Die in der Pressemitteilung genannten Bezeichnungen NEP, 2-MMC, Phen-F, 1S-LSD und 4-AcO-MET gehören zu den neuen psychoaktiven Stoffen (NPS). Diese synthetisch hergestellten Substanzen werden häufig als vermeintlich legale Alternativen zu bekannten Drogen unter Bezeichnungen wie "Legal Highs", "Kräutermischungen" oder "Badesalze" verkauft. Sie werden oft über das Internet bestellt und per Post versandt. Da ihre Zusammensetzung und Wirkung häufig nur schwer vorhersehbar sind, können sie erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

Was sind Blotter?

Blotter sind kleine, saugfähige Papierstücke, die mit einer psychoaktiven Substanz getränkt sind. Sie dienen als Trägermaterial für sehr gering dosierte Wirkstoffe, beispielsweise LSD oder ähnliche Stoffe. Die Aufnahme erfolgt in der Regel über die Mundschleimhaut.

Was bedeutet Bannbruch?

Unter Bannbruch versteht man das Verbringen von Waren über die Grenze, obwohl deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr gesetzlich verboten oder beschränkt ist. Wer beispielsweise Betäubungsmittel unerlaubt nach Deutschland einführt, aus Deutschland ausführt oder durch Deutschland befördern lässt, verstößt regelmäßig nicht nur gegen das Betäubungsmittelgesetz, sondern auch gegen zollrechtliche Vorschriften. Deshalb kann in solchen Fällen zusätzlich der Straftatbestand des Bannbruchs erfüllt sein.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg Nadine Striegel Telefon: 0941 2086-1503 E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6330935 OTS: Hauptzollamt Regensburg


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Regensburg
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