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Viersen (ots) - Bei zwei Einsätzen sind am Montag, dem 10. August und in der
Nacht zu Dienstag, dem 11. August eine Polizistin und ein Polizist verletzt
worden. Am Montag gegen 11.10 Uhr wurde die Polizei wegen Hinweisen auf eine
mögliche Schusswaffe gerufen. Daher sollte eine beteiligte Person durchsucht
werden. Gegen die Durchsuchung sperrte sich die Person und leistete Widerstand.
Dabei wurde eine Polizeikraft leicht verletzt. In der Nacht zu Dienstag, gegen
01:20 Uhr, wurde die Polizei erneut zu einer Frau gerufen, die lautstark auf
offener Straße schrie. Bereits zuvor war es zu einem Einsatz mit der Frau
gekommen. Die Einsatzkräfte trafen sie augenscheinlich alkoholisiert und zum
Teil orientierungslos an. Um weitere Ruhestörungen zu verhindern, sollte die
Frau in Gewahrsam genommen werden. Gegen die Maßnahme leistete sie erheblichen
Widerstand. Auch auf der Polizeiwache wehrte sie sich weiterhin gegen die
polizeilichen Maßnahmen. Dabei wurde eine Polizeibeamtin so stark verletzt, dass
sie nicht mehr dienstfähig war. Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamtinnen
und Polizeibeamte sind strafbar und werden konsequent verfolgt. /rb (693)
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