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Rosenheim / Kiefersfelden (A93) (ots) - Die Rosenheimer Bundespolizei hat am
Sonntag (23. August) bei Grenzkontrollen einen Rumänen und einen Tunesier
gefasst, gegen die Strafbefehle vorlagen. Während der eine ins Gefängnis nach
Bernau musste, hatte der andere das Land unmittelbar nach Begleichung seiner
Justizschulden zu verlassen. Über das Wochenende verteilt wurde 14 Migranten,
die von Österreich aus in Richtung Rosenheim unterwegs waren, jeweils die
Einreise in die Bundesrepublik verweigert.
Bei der Überprüfung der Personalien eines rumänischen Staatsangehörigen stellten
die Bundespolizisten fest, dass gegen diesen ein Strafbefehl des Amtsgerichts
Kleve wegen Diebstahls und ein Strafbefehl des Amtsgerichts Nürnberg wegen
Leistungserschleichung vorlagen. Einschließlich Verfahrenskosten hatte der
30-Jährige Geldstrafen von zusammengerechnet rund 3.000 Euro zu zahlen. Mangels
finanzieller Möglichkeiten blieb ihm jedoch nichts anderes übrig, als die
gerichtlich angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen anzutreten. Er wurde in die
Bernauer Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er voraussichtlich bis Mitte
September bleiben muss.
Auch für einen Nord-Afrikaner fanden die Reisepläne mit der Kontrolle an der A93
ein vorzeitiges Ende. In der Grenzkontrollstelle wies sich der Tunesier
lediglich mit einer abgelaufenen niederländischen Aufenthaltserlaubnis aus. Die
Kontrollbeamten stellten aber nicht nur fest, dass der Tunesier keine gültigen
Einreisepapiere besaß, sondern dass er in Deutschland zudem von der Justiz
gesucht wurde. Aufgrund einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main
hatte er wegen Leistungserschleichung eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zu
zahlen. Im Zusammenhang mit laufenden Verfahren wegen Diebstahls und
Körperverletzung waren die Staatsanwaltschaften in München beziehungsweise
Schweinfurt außerdem an seiner aktuellen Erreichbarkeit interessiert. Die
Recherchen der Bundespolizei ergaben, dass der 36-Jährige derzeit in Italien
eine Wohnung hat. Dorthin dürfte er auch gleich wieder zurückgekehrt sein. Zwar
konnte seine Geldstrafe von einem Bekannten bei der Bundespolizeiinspektion
Würzburg entrichtet werden, sodass ihm die 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe
erspart geblieben ist. Doch das änderte nichts am Fehlen seiner Einreisepapiere.
Der Mann musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen das Land gleich
wieder verlassen.
Von den insgesamt rund 20 Personen, die am Wochenende versucht hatten, illegal
einzureisen, hat die Rosenheimer Bundespolizei 14 zurückgewiesen. Die Migranten
stammen ursprünglich unter anderem aus Syrien, Pakistan, Tunesien und Gambia.
Rückfragen bitte an:
Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6338982
OTS: Bundespolizeidirektion München
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