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Diepholz (ots) - Ein 57-Jähriger soll am 07.09.2026, gegen 20:30 Uhr, eine
fünfköpfige Gruppe Minderjähriger im Alter von 13 bis 15 Jahren im Koppelweg mit
einer Schusswaffe bedroht haben. Zuvor soll die Gruppe nach Angaben des
57-Jährigen einen Klingelstreich gespielt und dabei seine Klingel sowie die
Hauseingangstür beschädigt haben. Verletzt wurde niemand.
Der 57-Jährige händigte die Waffe nach Aufforderung durch die Polizei aus. Bei
der Waffe handelt es sich um eine Gasdruckpistole, die optisch einer abgesägten
Schrotflinte ähnelt. Die Waffe wurde beschlagnahmt.
Gegen den 57-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Gegen die
fünfköpfige Gruppe wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
der Sachbeschädigung eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen von Anscheinswaffen in der
Öffentlichkeit grundsätzlich verboten ist. Hierzu zählen auch Gegenstände, die
echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Verstöße können strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Maximilian Höge
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