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Münster (ots) - Bei der Prüfung von Glasfaserbaustellen in Münster ist der Zoll
erneut fündig geworden: Gegen einen Arbeitnehmer lag ein offener Haftbefehl vor,
ein weiterer hielt sich illegal in Deutschland auf und bei drei Arbeitnehmern
besteht der Verdacht auf Schwarzarbeit.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hatte im Stadtgebiet
von Münster mehrere Glasfaserbaustellen geprüft. Dabei trafen die Zöllnerinnen
und Zöllner einen Mann an, gegen den wegen Urkundenfälschung ein offener
Haftbefehl vorlag. Er wurde der Polizei übergeben.
Ein weiterer Mann aus Osteuropa besaß keine Aufenthaltserlaubnis, hielt sich
also illegal in Deutschland auf. Der Zoll leitete deshalb gegen ihn und gegen
seinen Arbeitgeber Strafverfahren ein und übergab ihn an das zuständige
Ausländeramt.
Auf einer Baustelle waren drei von zehn angetroffenen Bauarbeitern nicht zur
Sozialversicherung gemeldet. Im Baubereich besteht eine sogenannte
Sofortmeldepflicht: Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer bereits vor der ersten
Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung melden. Der Zoll leitete deshalb
Verfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit ein.
"Leider nehmen es manche Unternehmen mit Recht und Gesetz nicht so genau",
resümiert Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster, die Prüfung.
"Unsere Kontrollen dienen deshalb nicht nur den Sozialkassen des Staates,
sondern tragen auch zum Schutz der ehrlichen Betriebe bei."
Bereits im März hatte der Zoll Glasfaserbaustellen in Münster geprüft. Dabei
waren 20 der insgesamt 38 Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung gemeldet,
sechs hielten sich illegal in Deutschland auf. (s. Pressemitteilung vom
27.03.2026).
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121253/6347989
OTS: Hauptzollamt Münster
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