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Hamburg (ots) - Über 130 Zollfahnderinnen und Zollfahnder durchsuchten am
Mittwoch mit Unterstützung von Einsatzkräften des Hauptzollamtes Hamburg, der
Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes mehrere Wohnungen und Lagerstätten
in Hamburg. Zahlreiche elektronische Beweismittel, Postversandmaterial,
Etikettiermaschinen und etwa 150.000 Stück unversteuerte E-Zigaretten wurden
sichergestellt. Der Steuerschaden beläuft sich auf rund 1,2 Millionen Euro.
Bereits seit 2025 richten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hamburg
gegen vermeintliche Mitglieder einer Tätergruppierung, die im Verdacht stehen,
Handel mit illegalen und nicht verkehrsfähigen Einwegzigaretten zu treiben. Über
einen Onlineshop sollen die Tatverdächtigen im Alter von 25 bis 38 Jahren
illegale Vapes an Kunden im gesamten Bundesgebiet verkauft haben.
Zur Lagerung sollen die mutmaßlichen Täter mehrere Hallen in Hamburg betrieben
haben. Strohmänner und Scheinfirmen sollen für Vertriebswege eingesetzt worden
sein.
Nils Gärtner, Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg teilte mit: "Durch die
erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Kolleginnen und Kollegen wurde eine große
Menge illegaler und nicht verkehrsfähiger E-Zigaretten aus dem Verkehr gezogen.
Der Zoll bekämpft konsequent Steuerhinterziehung und schützt mit solchen
Ermittlungen zugleich die Gesundheit der Bevölkerung vor E- Zigaretten, die
unter Umgehung gesundheitsrechtlicher Vorschriften eingeschmuggelt wurden."
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Hamburg. Den mutmaßlichen Tätern droht im Falle einer
Verurteilung die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei. Es gilt bis zum rechtskräftigen
Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Zusatzinformation:
Auch für Liquids sind seit dem 1. Juli 2022 Tabaksteuern zu entrichten.
Zusätzlich gelten weitere Vorschriften und Anforderungen an die
Kennzeichnungspflichten und der Beipackinformationen. Beispielsweise wurde die
Begrenzung des Tankvolumens auf max. 2 Milliliter für vorbefüllte Tanks oder
Kartuschen eingeführt, um einen verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen
Zigaretten und verwandten Produkten sicherzustellen und die Verbraucher vor
übermäßiger Nikotinaufnahme zu schützen.
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