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Stralsund/Bergen (ots) - Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten Beamte
des Polizeihauptreviers Bergen am Donnerstagabend, dem 24. September 2026, gegen
20:45 Uhr eine E-Scooter-Fahrerin im Bereich Bergen.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die 16-jährige deutsche
Jugendliche unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab
einen Wert von knapp 0,8 Promille.
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren gilt im
Straßenverkehr ein absolutes Alkoholverbot, die sogenannte 0,0-Promille-Grenze.
Die Jugendliche muss sich daher wegen des Verstoßes gemäß § 24c des
Straßenverkehrsgesetzes verantworten.
Den Fall nimmt die Polizei zum Anlass, auf die besonderen rechtlichen und
tatsächlichen Gefahren im Zusammenhang mit E-Scootern hinzuweisen. Denn: Ein
E-Scooter ist rechtlich kein Fahrrad und auch kein gewöhnlicher Tretroller,
sondern ein Kraftfahrzeug. Für das Führen gelten deshalb unter anderem die
entsprechenden Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes.
Gerade für junge Fahrerinnen und Fahrer kann ein Verstoß zudem über das aktuelle
Verkehrsgeschehen hinaus Folgen haben. Verstöße gegen die für Fahranfänger und
unter 21-Jährige geltenden Alkoholvorschriften können sich auf das
Fahrerlaubnisrecht und damit auch auf die spätere Erteilung einer Fahrerlaubnis
auswirken.
65 Verkehrsunfälle mit E-Scootern seit 2022 Wie relevant das Thema ist, zeigen
auch die Verkehrsunfallzahlen im Landkreis Vorpommern-Rügen. Seit 2022
registrierte die Polizei insgesamt 65 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von
E-Scootern. Bei 40 dieser Unfälle wurden Personen leicht verletzt, sieben
Personen erlitten schwere Verletzungen. Bei einem Verkehrsunfall kam ein
E-Scooter-Fahrer ums Leben.
Auch jüngere Verkehrsteilnehmer sind in den Unfallzahlen deutlich vertreten: Bei
27 der insgesamt 65 Unfälle war eine beteiligte Person unter 20 Jahre alt.
Alkohol und andere berauschende Mittel spielten ebenfalls eine Rolle. Zehn der
registrierten E-Scooter-Unfälle ereigneten sich unter Alkoholeinfluss, vier
weitere unter dem Einfluss von Rauschmitteln.
Die Polizei appelliert deshalb insbesondere an junge E-Scooter-Fahrerinnen und
-Fahrer, die Fahrzeuge nicht als "Spielzeug" oder als verlängerten Tretroller zu
betrachten. E-Scooter nehmen am öffentlichen Straßenverkehr teil und können
insbesondere bei höherer Geschwindigkeit oder in Verbindung mit Alkohol zu
schweren Verkehrsunfällen führen.
Wer einen E-Scooter fährt, ist Verkehrsteilnehmer - und trägt damit
Verantwortung für sich und andere. Alkohol und Drogen haben dabei nichts am
Lenker verloren.
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