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Giessen (ots) - Bad Nauheim: Falscher Polizeibeamter ergaunert Bargeld und
Wertgegenstände in Höhe von 15.000 Euro
Ein Unbekannter rief am Freitagnachmittag bei einer Seniorin an und gaukelte
eine angebliche Notlage ihres Sohnes vor. Unter Schock stehend übergab diese im
Glauben, nur so ihrem Sohn helfen zu können, Bargeld und diverse Wertgegenstände
in einem Wert von rund 15.000 Euro persönlich an einen angeblichen
Polizeibeamten. Der Abholer kann als etwa 50 bis 60 Jahre alt beschrieben
werden, etwa 180cm groß, mit schmaler Statur und nur wenigen Haaren. Ferner
sprach er laut der Seniorin mit einem osteuropäischen Akzent. Die Ermittlungen
dauern an.
Um es den dreisten Kriminellen möglichst schwer zu machen, bittet die Polizei um
Mithilfe: Sprechen Sie mit älteren Angehörigen über die vielfältigen Maschen der
Täter. Stellen Sie sich als Ansprechpartner für ihre Angehörigen zur Verfügung.
Zeigen Sie die Möglichkeit auf, unter der Nummer 110 jederzeit die Polizei zu
Hilfe holen zu können.
Betrüger manipulieren oftmals geschickt. In der Regel versuchen sie, ihre Opfer
initial zu schockieren. In vergangenen Fällen kam es bereits zu zahlreichen
Anrufen und Gesprächen, die sich teils über einen langen Zeitraum, in manchen
Fällen Stunden, erstrecken können. Darin üben die Kriminellen im Verlauf immer
mehr Druck auf ihre Opfer aus. Die dabei genutzten Betrugsmaschen sind
vielfältig.
Die Ermittler raten: Echte Polizisten, Staatsanwälte oder Banken fragen
telefonisch nicht nach Details, Wertgegenständen, Geheimnummern oder fordern Sie
telefonisch zu Überweisungen auf. Sollte sich ein angeblicher Mitarbeiter bei
Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer
auf! Vergewissern Sie sich im Zweifel persönlich bei Ihrer Bank oder bei der
echten Polizei. Geben Sie auf keinen Fall Informationen zu Ihren
Wertgegenständen, private Daten wie z.B. Bankkonto- und Kartendaten oder andere
Zugangsdaten zu Kundenkonten (z.B. PayPal), heraus. Echte Polizeibeamte werden
Sie zudem niemals auffordern, Ihre Wertgegenstände herauszugeben, um diese zu
verwahren.
Im Zweifel gilt: Gespräch sofort beenden und die Polizei informieren!
Die Polizei Hessen bietet umfangreiche Präventionsangebote und gibt kostenlos
Tipps. Kontakt zu den mittelhessischen Ansprechpersonen finden Sie auf unserer
Internetseite: https://www.polizei.hessen.de/service/ansprechpersonen/kriminalpo
lizeiliche-beratungsstelle-im-polizeipraesidium-mittelhessen
Butzbach: Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss verursacht
Ein 24-jähriger aus dem Wetteraukreis fuhr am Freitagabend (9. Oktober) gegen 20
Uhr die A5 aus Richtung Kassel an der Haltestelle Bad Nauheim ab. Beim Abbiegen
nach rechts auf die B3 in Richtung Bad Nauheim übersah dieser mutmaßlich den von
links kommenden Pkw eines 18-Jährigen Butzbachers, sodass es zu einem
Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Die beiden Fahrer und alleinigen Insassen
wurden bei dem Zusammenstoß glücklicherweise nur leicht verletzt. Die
Ermittlungen vor Ort erhärteten schnell den Verdacht, dass der 24-Jährige unter
Alkoholeinfluss stand. Dies bestätigte ein durchgeführter Atemalkoholtest,
Ergebnis: 1,36 Promille. Auf der Dienststelle erfolgten sodann eine ärztliche
Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins. Der entstandene
Sachschaden wird auf rund 18.000 Euro geschätzt. Die Fahrbahn war für rund 2
Stunden nur eingeschränkt befahrbar.
Gedern: Kennzeichen entwendet
In der Nacht von Sonntag (11. Oktober) auf Montag (12. Oktober) kam es in Gedern
zu mindestens zwei Kennzeichendiebstählen. Unbekannte entwendeten beide amtliche
Kennzeichenschilder eines in der Burgstraße parkenden Autos der Marke Saab: FB-J
1161. Ferner entwendeten sie ein amtliches Kennzeichen eines in der Lutherstraße
geparkten Autos: FB-MF 2005.
Zeugenhinweise nimmt mit Büdinger Polizei entgegen: 06042/96480.
Friederike Morello, Pressesprecherin
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