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Hannover (ots) - Innerhalb einer Woche hat das Bundeskabinett zwei
Gesetzentwürfe beschlossen, die auch für Einsatzkräfte von Bedeutung sind: am
30. September zum Schutz vor Angriffen, am 7. Oktober zum Schutz vor digitaler
Gewalt. Die DPolG Niedersachsen begrüßt beide Schritte, sieht aber
Nachsteuerungsbedarf: beim Bedrängen während laufender Einsätze und bei der
digitalen Bloßstellung danach.
Polizeiliches Handeln darf dokumentiert und kritisch begleitet werden - ein
pauschales Film- oder Fotografierverbot lehnt die DPolG ab. Wo fehlende Distanz
aber Maßnahmen behindert oder die Eigensicherung gefährdet, ist die Grenze
überschritten. Ein anderes Problem entsteht, wenn Aufnahmen einzelner
Einsatzkräfte gezielt veröffentlicht oder mit persönlichen Daten verknüpft
werden, um sie bloßzustellen und einzuschüchtern. Die Berichterstattung der
Presse bleibt davon unberührt.
§ 17 NPOG erlaubt Platzverweise zur Gefahrenabwehr und nennt Behinderungen von
Feuerwehr und Rettungsdiensten ausdrücklich. Eine besondere Distanzschutzregel
für laufende polizeiliche Maßnahmen fehlt - auch in der derzeit beratenen
NPOG-Novelle.
"Pressefreiheit und die Kontrolle staatlichen Handelns gehören zu unserer
Demokratie", sagt Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen.
"Wer einen Polizeieinsatz beobachtet, dokumentiert oder journalistisch
begleitet, ist kein Störer. Wer Einsatzkräfte aber bedrängt und dadurch
Maßnahmen oder Eigensicherung beeinträchtigt, dem muss die Polizei rechtssicher
Abstand anordnen können. Transparenz braucht keinen Körperkontakt."
Die DPolG Niedersachsen fordert:
1. Distanzschutzregel im NPOG: Bei laufenden Maßnahmen muss ein
Sicherheitsbereich - als Orientierungsgröße in der Regel drei Meter, soweit die
Lage es erfordert - angeordnet werden können, um Eigensicherung und
Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Regel richtet sich gegen
einsatzbeeinträchtigende Nähe, nicht gegen Dokumentation.
2. Digitalen Gewaltschutz nachschärfen: Niedersachsen soll sich im Bundesrat
dafür einsetzen, dass das Gesetz gegen digitale Gewalt auch Doxxing,
identifizierende Bloßstellung und die Einschüchterung von Einsatzkräften wirksam
erfasst.
3. Auskunftssperre im Melderegister erleichtern: Niedersachsen soll sich für
eine Änderung des § 51 Bundesmeldegesetz einsetzen: Polizeibeschäftigte sollen
auf Wunsch und mit Befürwortung der Dienststelle eine Auskunftssperre ohne
individuellen Gefährdungsnachweis erhalten können - grundsätzlich für die Dauer
der Tätigkeit.
4. Dienstfürsorge statt Privatrisiko: Löschungsersuchen, Beweissicherungen und
gerichtliche Eilverfahren muss das Land aktiv unterstützen, führen und
finanzieren.
5. Landesweites Lagebild: Digitale Hetze, Identifizierungsversuche und
Bedrohungen gegen Einsatzkräfte müssen systematisch erfasst und in den
Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden.
"Die Diskussion bei NDR DIREKT in Lüneburg hat gezeigt, wie sehr Hasskampagnen
und Desinformation unseren Alltag prägen", sagt Christian-Tobias Gerlach,
stellvertretender Landesvorsitzender, der die DPolG bei der Veranstaltung
vertreten hat. "Für unsere Kolleginnen und Kollegen endet ein Einsatz heute
nicht zwingend mit dem Abrücken. Ein Handyclip kann binnen Stunden mit Namen,
Dienststelle oder privatem Umfeld verknüpft werden. Spätestens wenn gezielt nach
Wohnort oder Familie gesucht wird, geht es nicht mehr um Kontrolle staatlichen
Handelns, sondern um Einschüchterung. Wer für den Staat den Kopf hinhält, darf
beim Schutz der eigenen Familie nicht plötzlich Privatperson sein."
Pressefreiheit und Einsatzkräfteschutz gehören zum wehrhaften Rechtsstaat.
Geschützt werden muss beides: die freie Berichterstattung und die Menschen, die
für diesen Rechtsstaat im Einsatz sind.
Weiterführende Informationen:
Bereits 2018 forderte die DPolG nach dem Vorfall in Hitzacker
(https://www.dpolg.org/aktuelles/news/angriff-auf-kollegenfamilie-in-hitzacker/)
eine Erleichterung von Auskunftssperren für Polizeibeschäftigte (https://www.dpo
lg.de/aktuelles/news/dpolg-fordert-auskunftssperre-fuer-polizeibeschaeftigte/).
Rückfragen bitte an:
DPolG Niedersachsen
Patrick Seegers
Telefon: 0162-2093935
E-Mail: kontakt@dpolg.org
https://www.dpolg.org/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/162835/6370532
OTS: DPolG Niedersachsen
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