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Schwäbisch Gmünd (ots) - Vor dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd wurde Ende
September ein 38-jähriger Arbeitslosengeldempfänger aus Schwäbisch Gmünd wegen
Betrugs zu einem Jahr und elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll über
rund drei Jahre Arbeitslosengeld erhalten haben und gleichzeitig einer
Vollzeittätigkeit im Elektrohandwerksunternehmen der beiden Mitangeklagten
nachgegangen sein. Er muss außerdem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und
den entstandenen Schaden des Jobcenters in Höhe von 50.000 Euro zurückzahlen.
Seine Arbeitgeber, ein 30-jähriger und seine 57-jährige Mutter, wurden we-gen
Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 15.600 Euro bzw. einer
Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, weil sie den
38-Jährigen nicht korrekt zur Sozialversicherung meldeten und falsche Lohn- und
Stundenzettel ausstellten. Den für die Allgemeinheit entstandenen Sozialschaden
in Höhe von ca. 65.000 Euro müssen beide zudem begleichen.
Der Fall kam ins Rollen, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Aalen nach einem
Hinweis des Jobcenters die Ermittlungen aufnahm. Unter anderem durch die im
Strafverfahren gesicherten Chatverläufe konnte dem 38-Jährigen die
Vollzeittätigkeit im Elektrohandwerksunternehmen der beiden Mitangeklagten
nachgewiesen werden.
Dem Urteilsspruch zufolge wirkten sich die Geständnisse der drei Angeklagten
strafmildernd aus, weil der Verhandlung dadurch eine sehr umfangreiche
Beweisaufnahme erspart blieb. Da die Strafprozessordnung nur für
Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren eine Strafaussetzung zur Bewährung
vorsieht, ist der 38-Jährige nur knapp einem Gefängnisaufenthalt entgangen.
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