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Rosenheim (ots) - Am Mittwoch (14. Oktober) hat die Bundespolizei die Reisepläne
eines Spaniers, eines Rumänen und eines Vietnamesen durchkreuzt. Von Rosenheim
aus mussten zwei der Männer den Gang in eine Haftanstalt antreten. Der dritte
bekam sowohl eine Strafanzeige als auch einen Strafbefehl ausgehändigt, ehe er
das Land gleich wieder zu verlassen hatte.
In einem Fernreisezug kontrollierten die Bundespolizisten am Nachmittag einen
spanischen Staatsangehörigen. Wie sich kurz vor Rosenheim herausstellte, wurde
der 21-Jährige vom Amtsgericht Frankfurt am Main seit November 2024 wegen eines
Raubdelikts mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht. Aufgrund der bestehenden
Fluchtgefahr wurde der dringend Tatverdächtige in die Justizvollzugsanstalt
Traunstein eingeliefert.
Ins Gefängnis brachte die Bundespolizei auch einen Rumänen, der am Abend
ebenfalls in Richtung Rosenheim unterwegs war. Ihn suchte das Amtsgericht
Geilenkirchen seit März dieses Jahres wegen des dringenden Tatverdachts, einen
Einbruchsdiebstahl begangen zu haben. Der polizeibekannte 28-Jährige war in den
zurückliegenden Jahren schon mehrfach wegen weiterer Diebstahlsdelikte
aufgefallen. Vor dem Hintergrund der gerichtlich festgestellten Fluchtgefahr
brachten die Beamten den Mann ins Traunsteiner Gefängnis.
In einem Intercity-Express aus Wien unterzogen die Rosenheimer Bundespolizisten
einen Vietnamesen einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Der 32-Jährige konnte sich
mit seinem Reisepass und einer slowakischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Bei
der Überprüfung seiner Personalien stellte sich allerdings heraus, dass die
Ausländerbehörde in Göppingen gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und
Aufenthaltsverbot verhängt hatte, nachdem er im September bei der illegalen
Ausübung einer Erwerbstätigkeit angetroffen worden war. Die Beamten nahmen den
vietnamesischen Staatsangehörigen vorläufig fest und zeigten ihn wegen seines
unerlaubten Einreiseversuchs an. Außerdem ordnete die Bundespolizei an, dass er
die Bundesrepublik verlassen muss. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
wurde er nach Österreich zurückgewiesen. Neben der Strafanzeige hatte er auch
noch einen Strafbefehl im Reisegepäck. Das Amtsgericht Göppingen hatte gebeten,
ihm diesen zu eröffnen und auszuhändigen. Demnach ist wegen eines früheren
illegalen Aufenthalts in Deutschland eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro
verhängt worden. Seine Justizschulden kann der Asiate nun vom Ausland aus
begleichen.
Rückfragen bitte an:
Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6372019
OTS: Bundespolizeidirektion München
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