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Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Landkreis Traunstein (ots) - Zeitgleiche
Durchsuchungen in sieben Restaurants, sieben Arbeitnehmerunterkünften und zwei
Privatwohnungen führte vergangenen Freitagabend der ZOLL im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Traunstein im Rahmen eines umfangreichen
Ermittlungsverfahrens gegen den Betreiber (Prokurist) mehrerer Gaststätten in
Rosenheim und Umgebung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von
Arbeitskräften und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch.
Die Maßnahme richtet sich auch gegen sechs weitere Personen, gegen welche
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes anhängig
sind. Der hohe Personaleinsatz von über 200 Kräften der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim mit Unterstützung der
Hauptzollämter München und Landshut sowie Unterstützung durch Landes- und
Bundespolizei war unter anderem darin zu begründen, dass in insgesamt 16
Objekten zeitgleich durchsucht werden musste, um den Erfolg der Maßnahme nicht
zu gefährden. Ergebnis des Einsatzes war die erfolgreiche Sicherstellung von
Beweismitteln. Außerdem wurden sämtliche Geschäftskonten der Beschuldigten für
die Ableistung des entstandenen Schadens für die Sozialversicherungsträger
gepfändet. Sechs Arbeitskräfte wurden wegen des Verdachts des unerlaubten
Aufenthaltes festgenommen und befinden sich nun in Untersuchungshaft. Noch im
Laufe des heutigen Tages konnte die Hauptbeschuldigte verhaftet werden und
befindet sich nun ebenfalls in Untersuchungshaft.
Zusatzinformation
Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind schwere Straftaten.
Betroffene arbeiten häufig unter schlechten Bedingungen, erhalten keinen oder zu
wenig Lohn oder werden unter Druck gesetzt und ausgenutzt. Oft kennen sie ihre
Rechte nicht oder haben Angst, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Zoll geht im
Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gegen
ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Menschenhandel im Zusammenhang mit
Beschäftigung vor. Menschenhandel außerhalb des Zusammenhangs mit der Ausübung
einer Beschäftigung sowie Fälle sexueller Ausbeutung fallen in den
Zuständigkeitsbereich der Polizei. Mehr Informationen des ZOLLs zu diesem Thema
finden sich unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Menschenhandel-Arbeit
sausbeutung-Zwangsarbeit/menschenhandel-arbeitsausbeutung-zwangsarbeit_node.html
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: mailto:Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
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