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Darmstadt/ Frankfurt am Main / Rodgau (ots) - Rund 1,3 Millionen unversteuerte
Zigaretten stellten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt
am Main und der Hauptzollämter Darmstadt und Dresden bei Fahrzeugkontrollen am
Abend des 13.10.2026 auf BAB 3, Höhe Rodgau, sicher.
Zuvor unterzogen Zöllnerinnen und Zöllner aus Darmstadt und Görlitz auf dem
Rastplatz Weißkirchen einen aus Bulgarien kommenden Lastkraftwagen samt
Auflieger einer Zollkontrolle. Dabei stellten sie mittels einer
Großröntgenanlage Unregelmäßigkeiten im vollgeladenen Fahrzeug fest.
"Die Zöllnerinnen und Zöllner staunten nicht schlecht, als sie zwischen legal
transportierter Ware auf rund 1,3 Millionen geschmuggelte Zigaretten
verschiedener Marken stießen und alarmierten umgehend die Frankfurter
Zollfahndung", erklärt Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts
Frankfurt am Main. "Da die Zigaretten keine deutschen Steuerzeichen hatten und
nicht regelkonform transportiert wurden, ist durch den Schmuggel ein
Steuerschaden von über 270.000 Euro an der Allgemeinheit entstanden", erläutert
Orth weiter.
Der Fahrer des Lastkraftwagens wurde vorläufig festgenommen und gegen ihn ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Der 51-jährige bulgarische Staatsangehörige befindet sich nach seiner Vernehmung
auf Anordnung der sachleitenden Staatsanwaltschaft Darmstadt auf freiem Fuß. Die
sichergestellten Tabakwaren wurden mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks
(THW), Ortsverbände Offenbach und Neu-Isenburg, an einen sicheren Ort gebracht.
Die weiteren Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das
Zollfahndungsamt Frankfurt geführt.
Zusatzinformationen
Zigaretten und andere Tabakwaren unterliegen in Deutschland als sogenannte
verbrauchsteuerpflichtige Waren der Tabaksteuer. Ob Tabakwaren ordnungsgemäß in
Deutschland versteuert wurden, erkennt man an den deutschen Steuerzeichen.
Der Zoll überwacht die ordnungsgemäße Abführung der Verbrauchsteuern, denn die
Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und die gewerbliche Verwendung von
verbrauchsteuerpflichtigen Waren unterliegen der Steueraufsicht durch die
Zollverwaltung.
Beim Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie hier Zigaretten, sind
spezielle Regularien zur Überwachung einzuhalten. Wird gegen diese verstoßen,
wird die Tabaksteuer sofort fällig.
Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren geschmuggelt, um die darauf fälligen
Steuern nicht zu zahlen, besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069/50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116258/6375458
OTS: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
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