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Aachen (ots) - Beamte der Bundespolizei in Aachen konnten am Mittwoch zwei
Haftbefehle vollstrecken. Die Beträge, die zur Haftverschonung gezahlt werden
mussten, könnten nicht unterschiedlicher ausfallen. Gegen 15:40 Uhr reiste eine
40-jährige Schweizerin aus Belgien kommend mit dem Zug nach Deutschland ein. Am
Aachener Hauptbahnhof wurde die Frau einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellte
sich heraus, dass gegen die Person ein Haftbefehl der StA Memmingen vorlag. Das
Urteil lautete auf 140 Tage Haft wegen tätlichen Angriffs auf
Vollstreckungsbeamte. Die Haftstrafe konnte durch die Zahlung von insgesamt
2.262 Euro abgewendet werden. Das Geld wurde von einem Bekannten bei der BPOLI
Konstanz eingezahlt. Nach Abschluss aller Maßnahmen durfte die Person
weiterreisen.
Einen unwesentlich kleineren Geldbetrag musste hingegen ein 51-jähriger Ukrainer
zahlen. Er reiste mit dem Fernreisebus aus Belgien ein. Gegen ihn lag ein
Haftbefehl der StA Ellwangen zur Erzwingungshaft vor. Aufgrund eines nicht näher
definierten Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde er zu einem Tag
Haft oder einer Geldstrafe in Höhe von 76 EUR verurteilt. Er konnte den Betrag
vor Ort bezahlen und seine Reise anschließend fortsetzen.
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