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Berlin (ots) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt den heutigen
Beschluss des Deutschen Bundestages, den Einsatz von K.-o.-Tropfen künftig
deutlich härter zu bestrafen. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss wird der
Einsatz von K.-o.-Tropfen künftig strafrechtlich dem Gebrauch von Waffen oder
Messern gleichgestellt. Dadurch erhöht sich die Mindestfreiheitsstrafe für Täter
von bislang drei auf künftig fünf Jahre.
Der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz erklärt:
"Der Einsatz von K.-o.-Tropfen gehört zu den widerlichsten Straftaten überhaupt.
Wer Menschen gezielt wehrlos macht, um sie auszurauben, sexuell zu missbrauchen
oder andere schwere Straftaten zu begehen, muss mit der vollen Härte des
Rechtsstaats rechnen. Für solche Täter darf es keine Nachsicht geben."
Gleichzeitig verweist die DPolG darauf, dass die Strafverschärfung allein nicht
ausreichen wird. Eine der größten Herausforderungen bleibt die Beweisführung.
Viele der eingesetzten Substanzen sind lediglich für kurze Zeit im Körper
nachweisbar, wodurch Ermittlungen häufig erschwert werden.
Teggatz: "Höhere Strafen sind notwendig und richtig. Entscheidend ist aber auch,
dass Straftaten nachgewiesen werden können. Dafür brauchen wir schnelle
toxikologische Untersuchungen, klare Einsatzstandards und eine noch stärkere
Sensibilisierung aller beteiligten Stellen. Täter dürfen nicht deshalb
ungestraft bleiben, weil entscheidende Beweise nach wenigen Stunden nicht mehr
gesichert werden können."
Hinzu kommt, dass Betroffene die Tat häufig erst verzögert erkennen oder
aufgrund von Erinnerungslücken und Scham nicht unmittelbar Anzeige erstatten.
Die DPolG weist daher ausdrücklich auf ein erhebliches Dunkelfeld hin, wodurch
das tatsächliche Ausmaß des Problems nur unzureichend erfasst wird.
Um dieses Dunkelfeld zu verringern, müssen Betroffene niedrigschwelliger Hilfe
und Unterstützung erhalten. Dazu gehören eine verstärkte Aufklärung über die
Gefahren von K.-o.-Tropfen, die Sensibilisierung von Personal in Clubs, Bars und
bei Veranstaltungen, klar kommunizierte Handlungsempfehlungen für Betroffene
sowie die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten toxikologischen
Untersuchung auch dann, wenn noch keine Strafanzeige erstattet wurde.
"Wir müssen dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, sich an Polizei
und Rettungsdienste zu wenden. Je schneller Hilfe in Anspruch genommen wird,
desto größer sind die Chancen, Spuren zu sichern und Täter zu überführen", so
Teggatz abschließend.
Rückfragen bitte an:
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Marc Franke
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