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Mittelhessen: STADT + KREIS GIEßEN: Auf Balkon geklettert + Falscher Handwerker macht Beute

6.11.2026 16:25 Uhr Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle

Giessen (ots) - Gießen: Auf Balkon geklettert

Zwischen 18.45 Uhr und 19.18 Uhr brach ein Unbekannter am Mittwoch (4.11.) eine Wohnung ein. Der Einbrecher kletterte auf den Balkon im Hochparterre eines Gießen: Auf Balkon geklettert 1270541 Zwischen 18.45 Uhr und 19.18 Uhr brach ein Unbekannter am Mittwoch (4.11.) eine Wohnung ein. Der Einbrecher kletterte auf den Balkon im Hochparterre des Mehrfamilienhauses im Edlef-Köppen-Weg. Er brach die Balkontür auf und durchwühlte die Wohnung und entkam unbemerkt. Ob er etwas mitnahm, ist noch unklar. Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Langgöns: Falscher Handwerker macht Beute - Polizei gibt Tipps

Vermutlich mit mindestens einem Komplizen erbeutete ein Dieb Bargeld und Schmuck aus einer Langgönser Wohnung. Der Unbekannte verschaffte sich am Donnerstag (5.11.) Zutritt in eine Wohnung. Er gab dabei vor, als Handwerker im Einsatz zu sein und dringend wegen eines Wasserohrbruchs in die Wohnung zu müssen. Der 86-jährige Bewohner ließ ihn gewähren. Im Nachgang wurde festgestellt, dass diverser Schmuck und Bargeld gestohlen wurde. Offenbar hatte der Dieb unbemerkt einen Komplizen in die Wohnung gelassen. Dieser machte Beute, während der "Handwerker" das Opfer ablenkte.

Allgemein gilt:

Kriminelle täuschen ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:

- das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert. - das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt - das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahelegt.

Beim Trickdiebstahl an der Haustür werden viele Maschen angewandt:

Der Glas Wasser-Trick

Täterinnen täuschen eine Schwangerschaft, Täterinnen und Täter täuschen Übelkeit oder die Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas Wasser.

Der Papier- und Bleistift-Trick

Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das Opfer, die Nachricht selbst zu erfassen.

Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick

Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen oder das Geschenk selbst zu verwahren.

Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte,

- wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der Wohnung suchen zu dürfen. - auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes Kätzchen einfangen zu dürfen. - wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das Telefon benutzen zu dürfen. - die Toilette benutzen zu dürfen.

Hinweis:

Trickdiebe sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer neue Tricks aus, die an dieser Stelle nie vollständig aufzuzählen sind.

Tipps der Polizei:

- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel. - Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. - Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. - Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten. - Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus. - Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.

Im Zweifel: Verständigen Sie die Polizei!

Pierre Gath, Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ferniestraße 8 35394 Gießen

Telefon: +49 641/7006-2055 (Pressetelefon) E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit

Polizeiführerin/Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: +49 641/7006-3381 E-Mail: ful.ppmh@polizei.hessen.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/154582/6385769 OTS: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle
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