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Giessen (ots) - Gießen: Auf Balkon geklettert
Zwischen 18.45 Uhr und 19.18 Uhr brach ein Unbekannter am Mittwoch (4.11.) eine
Wohnung ein. Der Einbrecher kletterte auf den Balkon im Hochparterre eines
Gießen: Auf Balkon geklettert 1270541 Zwischen 18.45 Uhr und 19.18 Uhr brach ein
Unbekannter am Mittwoch (4.11.) eine Wohnung ein. Der Einbrecher kletterte auf
den Balkon im Hochparterre des Mehrfamilienhauses im Edlef-Köppen-Weg. Er brach
die Balkontür auf und durchwühlte die Wohnung und entkam unbemerkt. Ob er etwas
mitnahm, ist noch unklar. Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an
die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.
Langgöns: Falscher Handwerker macht Beute - Polizei gibt Tipps
Vermutlich mit mindestens einem Komplizen erbeutete ein Dieb Bargeld und Schmuck
aus einer Langgönser Wohnung. Der Unbekannte verschaffte sich am Donnerstag
(5.11.) Zutritt in eine Wohnung. Er gab dabei vor, als Handwerker im Einsatz zu
sein und dringend wegen eines Wasserohrbruchs in die Wohnung zu müssen. Der
86-jährige Bewohner ließ ihn gewähren. Im Nachgang wurde festgestellt, dass
diverser Schmuck und Bargeld gestohlen wurde. Offenbar hatte der Dieb unbemerkt
einen Komplizen in die Wohnung gelassen. Dieser machte Beute, während der
"Handwerker" das Opfer ablenkte.
Allgemein gilt:
Kriminelle täuschen ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und
zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster
zurückführen:
- das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung
oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
- das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter
vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt
- das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine
Einladung zum Betreten der Wohnung nahelegt.
Beim Trickdiebstahl an der Haustür werden viele Maschen angewandt:
Der Glas Wasser-Trick
Täterinnen täuschen eine Schwangerschaft, Täterinnen und Täter täuschen Übelkeit
oder die Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas
Wasser.
Der Papier- und Bleistift-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine
Nachricht hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und
drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das Opfer, die
Nachricht selbst zu erfassen.
Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen
oder ein Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen
oder das Geschenk selbst zu verwahren.
Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte,
- wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der
Wohnung suchen zu dürfen.
- auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes
Kätzchen einfangen zu dürfen.
- wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das
Telefon benutzen zu dürfen.
- die Toilette benutzen zu dürfen.
Hinweis:
Trickdiebe sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich
immer neue Tricks aus, die an dieser Stelle nie vollständig aufzuzählen sind.
Tipps der Polizei:
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den
Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur
bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie
Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine
Vertrauensperson anwesend ist.
- Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie
laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die
Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür
gegenseitig Beistand zu leisten.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis
und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen
Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an.
Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst
bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der
Stadtwerke.
Im Zweifel: Verständigen Sie die Polizei!
Pierre Gath, Pressesprecher
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