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Hannover (ots) - Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber in einem mit
großer Mehrheit gefassten Beschluss aufgefordert, die mit dem
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Sparmaßnahmen hinsichtlich
ihrer Folgewirkungen für die Patientenversorgung, ihres Zusammenspiels
untereinander und der Lastenverteilung auf alle Beteiligten sauber auszutarieren
und zu überarbeiten.
Der Ärztetag stellte klar, dass die Stabilisierung der GKV-Finanzen weder
zulasten der Patientenversorgung gehen noch die beruflichen Rahmenbedingungen
der Beschäftigten im Gesundheitswesen verschlechtern dürfe. Eine ausschließliche
Orientierung der Ausgaben an der Entwicklung der (reduzierten) Grundlohnrate
greife zu kurz. Ein solidarisches Gesundheitssystem müsse seine Leistungen
letztlich am medizinisch erforderlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung
ausrichten.
Die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages betonten außerdem, dass Sparmaßnahmen
allein nicht ausreichen. Dringend notwendig sei ein Gesamtkonzept, das auch
strukturelle Reformen zum Inhalt haben muss, um das Gesundheitswesen
zukunftsfest zu gestalten.
Der Beschluss im Wortlaut:
"Das Gesundheitswesen in Deutschland steht vor einem Wendepunkt. Die
demografische Entwicklung, die steigende Krankheitslast und der Fachkräftemangel
belasten die Versorgung massiv. Gleichzeitig nehmen Patientinnen und Patienten
insbesondere in der ambulanten Versorgung medizinische Leistungen oft
unkoordiniert in Anspruch, was die Versorgung zusätzlich strapaziert. Auch im
stationären Sektor besteht Handlungsbedarf, um zukunftsgerechte
Krankenhausstrukturen zu erreichen, die Ambulantisierung voranzubringen und eine
bedarfsgerechte medizinische Versorgung dauerhaft zu sichern.
Diese Herausforderungen treffen auf ein System, dessen finanzielle Grundlage
unter Druck steht. Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 unterstützt deshalb
grundsätzlich die Zielsetzung der Bundesregierung, das Gesamtsystem so
auszurichten, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre
Einnahmen nicht dauerhaft übersteigen. Bei der konkreten Umsetzung sieht er aber
die dringende Notwendigkeit, die in dem von der Bundesregierung vorgelegten
Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Neuregelungen
hinsichtlich ihrer Folgewirkungen, ihres Zusammenspiels untereinander und der
Lastenverteilung auf alle Beteiligten sauber auszutarieren und zu überarbeiten.
Zudem sind finanzielle Stabilität, Versorgungsqualität und die Belastbarkeit des
Systems zusammenzudenken. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf weder
zulasten der Patientenversorgung gehen noch die beruflichen Rahmenbedingungen
derjenigen verschlechtern, die sich Tag für Tag um die Patientinnen und
Patienten kümmern.
Eine ausschließliche Orientierung der Ausgaben an der Entwicklung der
(reduzierten) Grundlohnrate, wie im Entwurf für das
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angelegt, greift zu kurz. Denn ein
solidarisches Gesundheitssystem muss seine Leistungen letztlich am medizinisch
erforderlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausrichten.
Andernfalls drohen massive Verwerfungen in der Versorgung, die langfristig sogar
zu steigenden Kosten führen können. Das gilt unter anderem für die geplanten
Kürzungen bei offenen Sprechstunden und der Terminvergabe über die Rufnummer 116
117 im ambulanten Bereich sowie für die Streichung der vollständigen
Refinanzierung von Tarifsteigerung der Beschäftigten im stationären Bereich.
Statt eines reinen Spargesetzes ist eine echte Reform erforderlich. Diese Reform
muss auf einem stimmigen, dreistufigen Gesamtkonzept beruhen:
- Erstens notwendige, kurzfristig wirksame Sofortmaßnahmen zur finanziellen und
organisatorischen Stabilisierung des Systems,
- zweitens darauf aufbauende, mittelfristig wirksame Strukturreformen für mehr
Patientenorientierung und Effizienz und
- drittens eine nachhaltig wirksame Stärkung und Neuausrichtung der
Präventionspolitik als Investition in die Gesunderhaltung der Bevölkerung.
In allen drei Bereichen dürfen die notwendigen Schritte nicht länger
aufgeschoben werden. Von der Politik erwarten wir eine faire, frühzeitige und
substanzielle Einbindung der Ärzteschaft in diese grundlegende Neuausrichtung.
Im Gegenzug übernehmen wir Verantwortung sowohl bei der Ausarbeitung von
Konzepten als auch bei der Umsetzung der notwendigen Schritte.
Notwendige Sofortmaßnahmen als Basis für Strukturreformen
Versicherungsfremde Leistungen steuerfinanzieren. Ordnungspolitische
Fehlentwicklungen müssen konsequent korrigiert werden. Der 130. Deutsche
Ärztetag unterstützt die Empfehlung der GKV-FinanzKommission, die Finanzierung
von versicherungsfremden Leistungen adäquat aus Steuermitteln zu sichern und
appelliert an den Bundesfinanzminister, hier seiner Verantwortung gerecht zu
werden. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsversorgung der
Bürgergeldbeziehenden. Die Absicherung dieser Personengruppe ist Ausdruck eines
gesamtgesellschaftlichen Solidarversprechens und damit eine originäre staatliche
Aufgabe. Es ist nicht vertretbar, diese Last allein den beitragszahlenden
Mitgliedern der GKV aufzubürden. Im Entwurf des
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird der Zuschuss des Bundes an den
Gesundheitsfonds sogar noch um Milliardenbeträge gekürzt. Defacto bedeutet das,
dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen, Versicherte sowie Patientinnen und
Patienten zur Konsolidierung des Bundeshaushalts herangezogen werden.
Fiskalpolitik gesundheitsorientiert ausrichten. Die Einführung bzw. Erhöhung von
Steuern oder zweckgebundenen Abgaben auf krankmachende Genussmittel wie Alkohol,
Tabak und Zucker ist ein notwendiger Schritt, der Prävention und
Gesundheitsfinanzierung zusammenbringt. Die auf diese Weise generierten Mittel
sind unmittelbar der Gesundheitsversorgung zuzuführen. Zu einer fairen
Finanzierung zählt zudem die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von
19 auf 7 Prozent. Auch hier ist der Bundesfinanzminister gefordert.
Bürokratie abbauen. Ein konsequenter Bürokratieabbau ist für ein effizientes und
patientenorientiertes Gesundheitswesen grundlegend. Der 130. Deutsche Ärztetag
appelliert an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag angekündigten
Entbürokratisierungsmaßnahmen jetzt konkrete Taten folgen zu lassen. Zur
Vorbereitung ist eine Bürokratie-Taskforce aus Politik und Selbstverwaltung
einzurichten. Diese muss bereits vorliegende Einzelvorschläge der Ärzteschaft
und anderer Akteure aus dem Gesundheitswesen zügig in umsetzbare Maßnahmen
überführen.
Industrie an den Lasten beteiligen. Die Arzneimittelausgaben gehören zu den
größten und am stärksten wachsenden Ausgabenblöcken im Gesundheitswesen.
Notwendig ist eine angemessene Beteiligung der Industrie, kurzfristig durch eine
Erhöhung des Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel und
mittelfristig durch weiterentwickelte Mechanismen bei der Preisfindung für
Arzneimittel. Dabei sollten die vorliegenden Vorschläge des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und
in der Pflege (SVR) berücksichtigt werden.
Gesamtkonzept notwendig. Alle diese Schritte sind ordnungspolitisch sinnvoll.
Allerdings reichen die vorgenannten kurzfristigen finanzpolitischen Maßnahmen
nicht aus, um das in Schräglage geratene Gesundheitssystem wieder auf die Beine
zu stellen. Dringend notwendig ist ein Gesamtkonzept, das auch strukturelle
Reformen zum Inhalt haben muss, um das Gesundheitswesen zukunftsfest zu
gestalten.
Echte Strukturreformen für mehr Patientenorientierung und Effizienz
Primärversorgung gemeinsam entwickeln. Wir brauchen mehr Kooperation und
Koordination in der Versorgung. Der 130. Deutsche Ärztetag begrüßt ausdrücklich
die Bemühungen der Bundesregierung, die Primärversorgung gemeinsam mit den
Akteuren aus der Versorgung strukturiert und zielgerichtet umzusetzen. Dabei
sollten die Patientinnen und Patienten für die primäre Inanspruchnahme
ärztlicher Versorgung eine Arztpraxis verbindlich wählen. Diese ist in der Regel
eine hausärztliche oder kinderärztliche Praxis. Dieser "erste Anlaufpunkt"
übernimmt grundsätzlich die primärärztliche Versorgung sowie die Koordination
einer notwendigen Weiterbehandlung bei Fachärztinnen und Fachärzten in allen
Gebieten und in weiteren Versorgungsbereichen.
Neue Steuerungsinstrumente dürfen keine zusätzliche Bürokratie schaffen. Sie
müssen sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten und an der Arbeitsrealität
der Beschäftigten in der Versorgung ausrichten - nicht umgekehrt.
Die Verantwortung für die Ersteinschätzung und das Terminmanagement müssen in
den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung liegen.
Über die abschließende Terminvergabe entscheiden die ärztlichen Einrichtungen
wie Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Ambulanzen, denn dies
ergibt sich aus der ärztlichen Freiberuflichkeit, aus der Endverantwortung des
Behandelnden zur Frage medizinischer Notwendigkeit und letztlich auch auf
Grundlage des Selbstständigen- bzw. Inhaberstatus.
Digitale Instrumente können die Prozesse bei der Ersteinschätzung unterstützen,
unverzichtbar bleibt jedoch die Möglichkeit für einen persönlichen Kontakt,
telefonisch oder vor Ort in der Praxis.
Teamorientierte Patientenversorgung. Ebenso wie die Primärversorgung bedarf die
Patientenversorgung insgesamt der Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe bei
klar geregelten Verantwortlichkeiten. Dabei sind auch Physician Assistants zu
berücksichtigen, die in den letzten Jahren zu einem integralen Bestandteil der
Gesundheitsversorgung in Deutschland geworden sind. Alle Tätigkeiten, für die
spezifische ärztliche Fachkenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind, müssen
einem Arztvorbehalt unterliegen. Die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose
und Therapie darf nicht in Frage gestellt werden. Nur auf dieser Basis können
Delegation und Teamarbeit sicher zum Wohl der Patientinnen und Patienten
gelingen.
Notfallreform bedarfsgerecht gestalten. Der 130. Deutsche Ärztetag erkennt an,
dass die Bundesregierung die Reform der Notfallversorgung nach langem Stillstand
voranbringen und dabei auch die Neuordnung des Rettungsdienstes einbeziehen
will. Ziel muss es sein, die bestehenden Strukturen spürbar zu entlasten und die
Akut- und Notfallversorgung sektorenübergreifend und bedarfsgerecht zu
organisieren. Regional bereits funktionierende Lösungen in der
sektorenübergreifenden Notfallversorgung dürfen nicht zerschlagen werden. Diesen
Maßstäben wird der vorliegende Gesetzentwurf noch nicht gerecht.
Vor dem Hintergrund der erwartbaren Einschnitte in allen Leistungsbereichen ist
es weder sachgerecht noch leistbar, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf rund um
die Uhr - und damit auch während der regulären Versorgungszeiten - über die
Rufnummer 116117 telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten. Auch ein
Nebeneinander verschiedener Ersteinschätzungssysteme mit jeweils
unterschiedlichen Steuerungsfolgen, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, kann
nicht der richtige Weg sein.
Eine echte Entlastung der Notfallstrukturen kann schließlich nur dann wirksam
werden, wenn die vorgesehenen Zugangs- und Behandlungspfade von den
Hilfesuchenden verbindlich und einheitlich genutzt werden. Dies erfordert eine
konsequente Steuerung und eine umfassende zielgruppengerechte
Informationskampagne über die Vorteile des Systems für Patientinnen und
Patienten. Der 130. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, den
Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren unter Einbeziehung der Akteure aus
der Patientenversorgung in diesen und weiteren Punkten substanziell zu
überarbeiten.
Krankenhausreform: Chancen nutzen und notwendige Korrekturen vornehmen. Bei
allen noch bestehenden Mängeln an der Krankenhausreform unterstützen wir
ausdrücklich, dass Bund und Länder den Weg für deren Umsetzung freigemacht
haben. Die Reform führt erstmals eine deutschlandweit einheitliche
Planungssystematik ein. Zudem bieten die Mittel aus dem Transformationsfonds die
Chance, die Standorte stabil und leistungsstark neu aufzustellen. Im Zuge der
Strukturreform müssen auch Maßnahmen mitgedacht werden, um die Krisenresilienz
der stationären Versorgung zu gewährleisten. Voraussetzung für das Gelingen der
Reform ist aber, dass sie an entscheidenden Stellen klug und praxistauglich
weiterentwickelt wird. Unter anderem brauchen wir eine grundlegende
Überarbeitung der Vorhaltevergütung. Auch bei den Qualitätsvorgaben für die
Leistungsgruppen sind Korrekturen und Klarstellungen unabdingbar. Dies gilt
nicht nur für die Pflegepersonaluntergrenzen, sondern ebenso für die
Anforderungen an das erforderliche fachärztliche Personal. Es ist im
Gesetzestext klarzustellen, dass außerhalb des Regeldienstes die fachärztliche
Verfügbarkeit durch Rufbereitschaft gewährleistet werden kann. Zudem sind
zahlreiche handwerkliche Schwächen in der Leistungsgruppensystematik zu beheben.
Besonders dringend erforderlich sind Änderungen, die die Auswirkungen der
Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung angemessen berücksichtigen.
Regionale Zusammenschlüsse von Krankenhäusern, Arztpraxen oder medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) zu von den (Landes-)Ärztekammern anerkannten
Weiterbildungsverbünden sind konsequent zu stärken. Bei der Zuteilung von
Leistungsgruppen sollten vorrangig solche Häuser berücksichtigt werden, die sich
aktiv an der Weiterbildung und an regionalen Verbünden beteiligen. Rotationen
innerhalb dieser Verbünde dürfen nicht durch die Regelungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) behindert werden.
Weiterbildung sichern - und finanzieren. Eine ausreichende Zahl gut
qualifizierter Fachärztinnen und Fachärzte ist unverzichtbare Voraussetzung für
die Sicherung einer guten Patientenversorgung; Politik und (Landes-)Ärztekammern
stehen hier in unmittelbarer Verantwortung. Sowohl im stationären als auch im
ambulanten Sektor findet die Weiterbildung jedoch unter erheblichem Versorgungs-
und Effizienzdruck statt.
Personalmangel, enge Dienstpläne und wirtschaftliche Zielvorgaben erschweren in
vielen Bereichen die vollständige Vermittlung aller erforderlichen
Weiterbildungsinhalte.
Politik und Kostenträger müssen anerkennen, dass Ärztinnen und Ärzte in
Weiterbildung einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten,
der vollumfänglich finanziell abgebildet werden muss. Zudem ist der mit der
Weiterbildung einhergehende strukturelle und personelle Aufwand angemessen zu
vergüten, etwa durch die Einführung einer Weiterbildungspauschale.
Dabei ist es Aufgabe der (Landes-)Ärztekammern, den fachlichen und rechtlichen
Rahmen für eine qualitativ hochwertige und strukturierte Weiterbildung zu
setzen. Dazu gehört auch, die entsprechenden Strukturen und Prozesse
kontinuierlich weiterzuentwickeln, um Qualität und Vertrauen in die ärztliche
Weiterbildung dauerhaft zu sichern.
Medizinstudium reformieren, Fachkräfte sichern. Wir fordern Bund und Länder auf,
die Reform des Medizinstudiums endlich umzusetzen und so einen substanziellen
Beitrag zur ärztlichen Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung zu leisten.
Darüber hinaus muss Fachkräftesicherung auch diejenigen in den Blick nehmen, die
am Ende ihres Berufslebens stehen. Umfragen zeigen, dass viele Ärztinnen und
Ärzte im Ruhestandsalter bereit sind, sich weiterhin in die Patientenversorgung
einzubringen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen. Deshalb muss die zum
Jahresbeginn in Kraft getretene Aktivrente auch für Selbstständige, etwa
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, möglich gemacht werden.
Überdies ist unser Gesundheitssystem dringend auch auf Fachkräfte aus dem
Ausland angewiesen. Insoweit unterstützen wir die geplante effizientere
Gestaltung der Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte mit Qualifikationen
aus Drittstaaten. Dabei müssen sowohl die Patientensicherheit als auch die hohen
Qualitätsstandards uneingeschränkt gewahrt werden. Wir fordern die schnelle und
konkrete Umsetzung in der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO). Neben den
"formellen" Voraussetzungen ist eine entsprechende Willkommenskultur
unabdingbar.
Resilienz und Krisenvorsorge stärken, Klimaschutz weiter vorantreiben. Wir
bieten unsere Zusammenarbeit an, um die Resilienz des Gesundheitswesens
angesichts wachsender geopolitischer Konflikte, grenzüberschreitender
Gesundheitsgefahren und akuter Folgen des Klimawandels zu stärken. Eine robuste
Vorsorge erfordert die ausreichende Vorhaltung von Arzneimitteln, inklusive
Blutprodukten und Medizinprodukten, die Diversifizierung und verlässliche
Absicherung von Lieferketten sowie den Aufbau einer ausfallsicheren digitalen
Infrastruktur. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsam mit der Ärzteschaft
eine umfassende Resilienzstrategie zu entwickeln, die klare Abläufe,
Zuständigkeiten und die Finanzierung sicherstellt. Hierzu zählt auch ein
Echtzeit-Lagebild der medizinischen Versorgungssituation. An einem
entsprechenden Lagezentrum ist die Ärzteschaft zu beteiligen. Angesichts der
sicherheitspolitischen Lage spielt die zivil-militärische Zusammenarbeit im
Gesundheitswesen eine immer größere Rolle.
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 stellt zudem klar, dass der Klimawandel die
größte Bedrohung für die Gesundheit und Zukunft der Menschheit ist. Er fordert
die Bundesregierung daher erneut und nachdrücklich dazu auf, dieser Gefahr zum
Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger entschlossener
entgegenzuwirken, indem sie die Verbrennung fossiler Energieträger zeitnah
beendet. Dazu gehören der Wegfall von Subventionen für deren Nutzung, die
zeitnahe Dekarbonisierung des Verkehrs sowie der Energieversorgung und der
Verzicht auf den Ausbau fossiler Infrastrukturen, indem bereits heute verfügbare
emissionsfreie Energieträger (v. a. Photovoltaik, Windkraft) mit dazugehörigen
Netz- und Speicherkapazitäten massiv ausgebaut werden. Der unvermeidlich mit
Belastungen einhergehende Wandel muss sozial verträglich gestaltet werden.
Prävention und Aufklärung zu klimainduzierten Gesundheitsrisiken sind
auszubauen. Zudem benötigt Deutschland verbindliche Hitzeschutzpläne und ein
bundesweites Hitzealarmsystem sowie ein systematisches Monitoring klimabedingter
Erkrankungen und Gesundheitsrisiken.
Digitalisierung und KI nutzen. Wir wollen die Digitalisierung vorantreiben und
Künstliche Intelligenz (KI) nutzen. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist
als zentrale Plattform für Daten und Anwendungen praxis- und nutzerorientiert
weiterzuentwickeln. Besondere Schwerpunkte müssen dabei die Etablierung
versorgungsorientierter Anwendungen, Nutzerfreundlichkeit und die
Betriebsstabilität sein. Die Patientenautonomie ist durch bessere Information,
niedrigschwellige Nutzungsmöglichkeiten und gezielte Maßnahmen zur
Akzeptanzsteigerung zu stärken.
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz soll sich an den Bedürfnissen der ärztlichen
Praxis orientieren: KI soll dokumentationsentlastend wirken, klinische
Entscheidungsunterstützung bieten, Fehlverordnungen reduzieren, von Bürokratie
entlasten und so zu einer Stärkung der Versorgungsqualität und Sicherheit für
Patientinnen und Patienten beitragen. Der Einsatz von KI ist so zu gestalten,
dass die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie gewahrt bleibt
und die ärztliche Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten gestärkt wird.
Dafür brauchen wir klare, praxistaugliche Rahmenbedingungen, leicht zugängliche
Test- und Pilotierungsmodelle sowie verbindliche Zeitpläne mit klaren
Verantwortlichkeiten. Dann hat sie das Potenzial, die Patientenbehandlung zu
verbessern. Der Budget- und Ressourcenbedarf für Implementierung und Schulung
ist frühzeitig festzulegen. Risikomanagement, Datenschutz und die Vermeidung von
Sicherheitslücken und Fehlanwendungen müssen dabei gewährleistet sein.
Beschäftigte im Gesundheitswesen konsequent vor Gewalt schützen. Gewalt gegen
Ärztinnen und Ärzte sowie gegen andere im Gesundheitswesen tätige Personen hat
in den vergangenen Jahren weiter zugenommen und stellt ein ernstzunehmendes
strukturelles Risiko für die medizinische Versorgung dar. Daher sind eine
konsequente und effiziente Strafverfolgung und Ahndung von Übergriffen auf
medizinisches Personal notwendig. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den
strafrechtlichen Schutz aller im Gesundheitswesen Tätigen zu verbessern und den
vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung
des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) zeitnah weiterzuverfolgen. Zudem ist zeitnah
ein bundesweit einheitliches, niedrigschwelliges Meldesystem für Gewaltvorfälle
im Gesundheitswesen einzuführen, wobei auf den bereits entwickelten Prototypen
der Bundesärztekammer zurückgegriffen werden und dieses aus der Selbstverwaltung
heraus betrieben werden sollte. Ergänzend bedarf es verbindlicher Präventions-
und Nachsorgekonzepte sowie einer systematischen Erfassung und Auswertung der
Vorfälle. Nur durch ein koordiniertes Vorgehen von Politik, Selbstverwaltung und
Einrichtungen kann die Sicherheit des medizinischen Personals nachhaltig
gewährleistet werden.
Für eine nachhaltig wirksame Stärkung und Neuausrichtung der Präventionspolitik
Prävention zur ressortübergreifenden Aufgabe machen. Über kurzfristige
Einsparungen und mittelfristig wirksame Strukturreformen hinaus muss die Politik
Investitionen in Prävention und Gesunderhaltung der Bevölkerung in den Blick
nehmen. Gerade bei chronischen Erkrankungen und Volkskrankheiten liegt hier ein
erhebliches medizinisches und ökonomisches Potenzial. Wir fordern die
Einrichtung eines Public-Health-Fonds zur Finanzierung dieser langfristigen
Aufgaben. Dieser Fonds ist aus Haushaltsmitteln zu speisen, insbesondere durch
die Einnahmen aus Steuern bzw. Abgaben auf krankmachende Genussmittel wie
Alkohol, Tabak und Zucker. Zudem muss Prävention als ressortübergreifende
Aufgabe mit klaren Zielen, verbindlichen Zeitplänen und messbaren Wirkungen fest
verankert werden. Bildung, Arbeit, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung prägen
maßgeblich die Gesundheitschancen der Bevölkerung. Health in All Policies ist
kein bloßes programmatisches Schlagwort, sondern Ausdruck moderner staatlicher
Steuerungsfähigkeit. Die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung muss
als bildungspolitisches Ziel von der frühkindlichen und schulischen Bildung an
lebenslang konsequent verankert werden. Dazu gehört eine entschiedene Förderung
von Sport und Bewegung im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter.
Selbstverantwortung als gesellschaftliche Aufgabe. Schließlich ist jede und
jeder gefordert: Selbstverantwortung bedeutet mehr als finanzielle
Selbstbeteiligung. Sie zeigt sich in der Bereitschaft, medizinische Leistungen
verantwortungsvoll in Anspruch zu nehmen, die eigene Lebensweise
gesundheitsfördernd zu gestalten und Präventionsangebote aktiv zu nutzen. Nur so
kann eine zukunftsfähige Versorgung gelingen.
Gesellschaftliche Debatte über die Zukunft des Gesundheitswesens notwendig
Die Auseinandersetzung über die aktuellen Defizite in der Gesundheitsversorgung
greift zu kurz, wenn sie sich auf Einsparmöglichkeiten und zusätzliche
finanzielle Mittel für die nächsten Jahre beschränkt. Denn die finanzielle Basis
des beitragsfinanzierten Gesundheitssystems wird mittelfristig im Rahmen der
demografischen Entwicklung mit dem Ruhestandseintritt geburtenstarker Jahrgänge
erodieren. Zugleich wird nicht nur der Versorgungsbedarf steigen. Auch die
Möglichkeiten der modernen Medizin mit hochwirksamen, aber immer teureren
Medikamenten und Therapieverfahren werden weiter anwachsen. Es wäre falsch, sich
der Hoffnung hinzugeben, diese Trends allein durch Strukturreformen und
Effizienzgewinne ausgleichen zu können. Wir unterstützen ausdrücklich den
Gedanken eines solidarischen Gesundheitssystems, in dem allen Menschen
unabhängig vom Einkommen die medizinisch erforderliche Versorgung zur Verfügung
gestellt wird. Umso mehr fordert der 130. Deutsche Ärztetag eine breite Debatte
darüber, ob die Gesellschaft bereit ist, die dafür erforderlichen,
perspektivisch wachsenden Mittel auch in Zukunft bereitzustellen und wie die
Balance zwischen notwendiger Versorgung für alle, Eigenverantwortung und Grenzen
des Finanzierbaren zu finden ist.
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