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BPOL NRW: Bundespolizei führt Kontrollen im Bereich Emmerich durch - Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Vollstreckungshaftbefehl |
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| 7.05.2026 16:41 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Kleve - Emmerich (ots) - Gefälschter Führerschein bei Rumänen entdeckt
Bei Grenzkontrollen im Bereich Emmerich hat die Bundespolizei am 6. Mai 2026
gleich mehrere Verstöße festgestellt. Im Fokus der Kontrollen auf der
Bundesautobahn 3 standen unter anderem ein mutmaßlich gefälschter Führerschein
sowie ein per Haftbefehl gesuchter Autofahrer. An der Kontrollstelle auf der
Autobahn 3 überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei einen rumänischen
Staatsangehörigen, der mit einem Mercedes aus den Niederlanden eingereist war.
Bei der Kontrolle konnte der rumänische Staatsangehörige neben seinem
rumänischen Reisepass lediglich ein digitales Foto eines angeblich bulgarischen
Führerscheines auf seinem Mobiltelefon vorzeigen. Eine genauere Überprüfung
ergab jedoch, dass es sich bei dem Führerschein um eine Fälschung handelte.
Zudem konnten die Beamten in den polizeilichen Recherchesystemen keinen
entsprechenden Führerschein feststellen. Der Rumäne wurde zur weiteren
Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen durfte er die Dienststelle wieder verlassen. Gegen ihn
wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie
Urkundenfälschung eingeleitet.
Niederländer am Grenzübergang Elten-Autobahn verhaftet
Ebenfalls am 6. Mai kontrollierte die Bundespolizei an der Anschlussstelle
Elten/Emmerich einen niederländischen Staatsangehörigen in einem Volkswagen
Golf, nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden. Der Niederländer zeigte den
Beamten seinen niederländischen Reisepass digital auf dem Mobiltelefon sowie
seinen niederländischen Führerschein in Original vor. Bei der Überprüfung seiner
Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Niederländer ein
Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung, durch die Staatsanwaltschaft
Nürnberg- Fürth, vorlag. Die Beamten nahmen den Niederländer noch vor Ort fest
und brachten ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve. Auf der Dienststelle konnte
die drohende Freiheitsstrafe von 30 Tagen abgewendet werden, nachdem seine
Beifahrerin den offenen Betrag in Höhe von 2.482,50 Euro beglich. Im weiteren
Verlauf der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Führerschein des
Niederländers für ungültig erklärt worden war. Dem Niederländer wurde daraufhin
die Weiterfahrt am Steuer untersagt, die Weiterreise wurde ihm gestattet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Christian Goerke
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6270833
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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