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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl und stoppt Fahrzeug mit falschem Kennzeichen |
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| 13.05.2026 08:40 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Kleve- Kempen - Nettetal - Alpen (ots) - Die Bundespolizei hat bei Kontrollen im
Grenzgebiet zu den Niederlanden innerhalb weniger Tage zwei unterschiedliche
Fälle festgestellt. Dabei wurde ein per Haftbefehl gesuchter nigerianischer
Staatsangehöriger sowie ein deutscher Autofahrer mit einem nicht zugelassenen
Fahrzeug kontrolliert.
Bei einer Kontrolle im grenzüberschreitenden Schienenersatzverkehr des RE 13 am
Grenzübergang Schwanenhaus, bei Nettetal hat die Bundespolizei am 11. Mai einen
nigerianischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Nigerianer war zuvor aus den
Niederlanden nach Deutschland eingereist. Der Reisende legte den Beamten einen
gültigen nigerianischen Reisepass sowie einen portugiesischen Aufenthaltstitel
im Original vor. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien stellte
sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Frankenthal vorlag. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Verschaffens
falscher amtlicher Ausweise. Zudem bestanden gegen den Nigerianer zwei
Aufenthaltsermittlungen. Diese wurden von den Staatsanwaltschaften Duisburg und
Bad Kreuznach geführt. In einem Fall ging es um den Verdacht der
Urkundenfälschung, im anderen um Geldwäsche. Die Bundespolizisten nahmen den
Nigerianer noch vor Ort fest und brachten ihn anschließend zum
Bundespolizeirevier Kempen. Dort konnte der Nigerianer eine drohende
Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen abwenden, indem er den offenen Geldbetrag in
Höhe von 1.465,50 Euro bezahlte. Anschließend wurde dem Nigerianer die
Weiterreise gestattet.
Ebenfalls am 11. Mai 2026 hat die Bundespolizei an dem Rastplatz Leucht in Alpen
auf der Bundesautobahn 57 einen 41-jährigen deutschen Staatsangehörigen
kontrolliert. Der Mann war zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland
eingereist und mit einem Mercedes-Benz CLA unterwegs. Bei der Kontrolle wies
sich der Fahrer mit seinem Bundespersonalausweis aus. Im Rahmen der Überprüfung
stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen war und zudem
kein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Darüber hinaus bemerkten
die Einsatzkräfte, dass beide am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen mit
gefälschten Siegeln versehen waren. Die Kennzeichen wurden daraufhin
beschlagnahmt. Der Fahrer wurde zur weiteren Sachbearbeitung zur
Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht, während das Fahrzeug verkehrssicher vor
Ort abgestellt wurde. Nach Rücksprache mit der Autobahnpolizei Düsseldorf
leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung,
Kennzeichenmissbrauchs sowie wegen des Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne
Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen ein. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen wurde der 41-Jährige wieder entlassen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6274164
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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