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PSM-Umfrage bestätigt: Mehrheit lehnt Haftung ohne Verschulden ab (FOTO)

6.07.2026 18:20 Uhr Plattform Shared Mobility

Berlin (ots) - Eine bundesweite Norstat-Umfrage unter mehr als 1.000 Menschen zeigt: 59 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass Unternehmen nur dann haften sollten, wenn ihnen ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

PSM fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Halterhaftung

Eine Norstat-Umfrage im Auftrag der Plattform Shared Mobility (PSM) unter mehr als 1.000 Befragten bestätigt die zentralen Bedenken gegen die geplante Ausweitung der Halterhaftung für E-Scooter. Die Ergebnisse zeigen eine klare Haltung: Die Mehrheit der Befragten sieht die Verantwortung für Schäden bei der verursachenden Person - nicht bei Sharing-Anbietern oder Nutzenden ohne eigenes Verschulden.

Meinungsbild stützt Forderungen nach Nachbesserungen

Rund 83 Prozent sehen die Verantwortung beim tatsächlichen Verursacher: Wird ein ordnungsgemäß abgestellter E-Scooter von einer dritten Person umgeworfen, sollte nach Auffassung der Befragten diese Person - und nicht der Anbieter - für daraus entstehende Schäden haften.

Auch grundsätzlich spricht sich eine Mehrheit gegen eine verschuldensunabhängige Unternehmenshaftung aus: Rund 61 Prozent sind der Ansicht, dass Unternehmen nur dann haften sollten, wenn ihnen ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

"Die Umfrage zeigt, dass die Menschen ein klares Gerechtigkeitsempfinden haben: Wer einen Schaden verursacht, soll dafür einstehen. Eine pauschale Haftung von Anbietern ohne eigenes Verschulden entspricht diesem Grundverständnis nicht." Anna Montasser , Vorstand der Plattform Shared Mobility

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Rechtsposition Geschädigter stärken. Dieses Ziel unterstützt die PSM ausdrücklich. Nach Auffassung des Verbands schießt der Entwurf jedoch über dieses Ziel hinaus. Er würde Anbieter künftig auch in Fällen haften lassen, in denen ihnen kein Verschulden nachgewiesen werden kann, und behandelt Elektrokleinstfahrzeuge anders als vergleichbare Verkehrsmittel wie Fahrräder oder E-Bikes.

"Es geht nicht um die Frage, ob Geschädigte besser geschützt werden sollen - das unterstützen wir ausdrücklich. Es geht darum, dass ein besserer Opferschutz nicht durch eine Abkehr von grundlegenden haftungsrechtlichen Prinzipien erkauft werden sollte. Wer gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt, schafft keine Gerechtigkeit, sondern neue Rechtsunsicherheit."

Höhere Haftungsrisiken gefährden bezahlbare Leih-Mikromobilität

Steigende Haftungsrisiken würden nach Einschätzung des Verbands zu höheren Versicherungs- und Betriebskosten führen. Laut Umfrage würden rund 47 Prozent der Befragten Sharing-Angebote seltener oder gar nicht mehr nutzen, wenn dadurch die Preise steigen.

"Wir unterstützen besseren Opferschutz. Gleichzeitig muss das Haftungsrecht an rechtsstaatlichen Grundsätzen festhalten. Wer gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt, schafft keine Gerechtigkeit, sondern neue Rechtsunsicherheit. Das parlamentarische Verfahren bietet jetzt die Chance, den Gesetzentwurf gezielt nachzubessern."

Die PSM spricht sich deshalb für eine rechtssichere Ausgestaltung der Reform aus. Eine Haftung für Schäden durch abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge sollte nur dann greifen, wenn ein Fahrzeug objektiv verkehrsbeeinträchtigend abgestellt wurde und dem Betreiber eine Verletzung organisatorischer Pflichten nachgewiesen werden kann.

"Shared Mobility ist heute fester Bestandteil nachhaltiger Alltagsmobilität in unseren Städten. Wenn Anbieter künftig auch ohne eigenes Verschulden haften sollen, steigen die Kosten für ein Mobilitätsangebot, das politisch eigentlich gestärkt werden soll. Das würde Investitionen erschweren, Preise erhöhen und die Verkehrswende ausbremsen." so Montasser abschließend.

Infobox: Sicherheitsmaßnahmen der Shared-Mobility-Branche

Die Mitgliedsunternehmen der Plattform Shared Mobility haben in den vergangenen Jahren umfassende technische und organisatorische Maßnahmen etabliert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das ordnungsgemäße Abstellen von Sharing-Fahrzeugen zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem:

- End-of-Ride-Fotodokumentation zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abstellung - 24/7-Operations-Teams zur zeitnahen Korrektur falsch abgestellter Fahrzeuge - Digitale Parkverbots- und Parkzonen in sensiblen Bereichen - Sanktionierung von Parkverstößen durch Verwarnungen, Gebühren oder temporäre Nutzungssperren - Öffentliches Meldesystem für falsch abgestellte Fahrzeuge ( http://www.scooter-melder.de ) - Kontinuierliche technische Weiterentwicklung der Fahrzeuge, beispielsweise zur Verbesserung der Standfestigkeit - Einführung akustischer Ortungstechnologien zur Unterstützung blinder und sehbehinderter Menschen - Verbindliche Nutzerhinweise zum sicheren und regelkonformen Abstellen der Fahrzeuge

Diese Maßnahmen sind Ausdruck kontinuierlicher Investitionen der Branche in Sicherheit und Qualität. Sie werden bereits heute flächendeckend von den Mitgliedsunternehmen der Plattform Shared Mobility umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt.

Pressekontakt:

Geschäftsstelle Plattform Shared Mobility mailto:geschaeftsstelle@shared-mobility.eu

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/182958/6309308 OTS: Plattform Shared Mobility


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Plattform Shared Mobility
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