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Berlin (ots) - Eine bundesweite Norstat-Umfrage unter mehr als 1.000 Menschen
zeigt: 59 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass Unternehmen nur dann
haften sollten, wenn ihnen ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
PSM fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Halterhaftung
Eine Norstat-Umfrage im Auftrag der Plattform Shared Mobility (PSM) unter mehr
als 1.000 Befragten bestätigt die zentralen Bedenken gegen die geplante
Ausweitung der Halterhaftung für E-Scooter. Die Ergebnisse zeigen eine klare
Haltung: Die Mehrheit der Befragten sieht die Verantwortung für Schäden bei der
verursachenden Person - nicht bei Sharing-Anbietern oder Nutzenden ohne eigenes
Verschulden.
Meinungsbild stützt Forderungen nach Nachbesserungen
Rund 83 Prozent sehen die Verantwortung beim tatsächlichen Verursacher: Wird ein
ordnungsgemäß abgestellter E-Scooter von einer dritten Person umgeworfen, sollte
nach Auffassung der Befragten diese Person - und nicht der Anbieter - für daraus
entstehende Schäden haften.
Auch grundsätzlich spricht sich eine Mehrheit gegen eine verschuldensunabhängige
Unternehmenshaftung aus: Rund 61 Prozent sind der Ansicht, dass Unternehmen nur
dann haften sollten, wenn ihnen ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
"Die Umfrage zeigt, dass die Menschen ein klares Gerechtigkeitsempfinden haben:
Wer einen Schaden verursacht, soll dafür einstehen. Eine pauschale Haftung von
Anbietern ohne eigenes Verschulden entspricht diesem Grundverständnis nicht."
Anna Montasser , Vorstand der Plattform Shared Mobility
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Rechtsposition Geschädigter
stärken. Dieses Ziel unterstützt die PSM ausdrücklich. Nach Auffassung des
Verbands schießt der Entwurf jedoch über dieses Ziel hinaus. Er würde Anbieter
künftig auch in Fällen haften lassen, in denen ihnen kein Verschulden
nachgewiesen werden kann, und behandelt Elektrokleinstfahrzeuge anders als
vergleichbare Verkehrsmittel wie Fahrräder oder E-Bikes.
"Es geht nicht um die Frage, ob Geschädigte besser geschützt werden sollen - das
unterstützen wir ausdrücklich. Es geht darum, dass ein besserer Opferschutz
nicht durch eine Abkehr von grundlegenden haftungsrechtlichen Prinzipien erkauft
werden sollte. Wer gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt, schafft keine
Gerechtigkeit, sondern neue Rechtsunsicherheit."
Höhere Haftungsrisiken gefährden bezahlbare Leih-Mikromobilität
Steigende Haftungsrisiken würden nach Einschätzung des Verbands zu höheren
Versicherungs- und Betriebskosten führen. Laut Umfrage würden rund 47 Prozent
der Befragten Sharing-Angebote seltener oder gar nicht mehr nutzen, wenn dadurch
die Preise steigen.
"Wir unterstützen besseren Opferschutz. Gleichzeitig muss das Haftungsrecht an
rechtsstaatlichen Grundsätzen festhalten. Wer gleiche Sachverhalte
unterschiedlich behandelt, schafft keine Gerechtigkeit, sondern neue
Rechtsunsicherheit. Das parlamentarische Verfahren bietet jetzt die Chance, den
Gesetzentwurf gezielt nachzubessern."
Die PSM spricht sich deshalb für eine rechtssichere Ausgestaltung der Reform
aus. Eine Haftung für Schäden durch abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge sollte
nur dann greifen, wenn ein Fahrzeug objektiv verkehrsbeeinträchtigend abgestellt
wurde und dem Betreiber eine Verletzung organisatorischer Pflichten nachgewiesen
werden kann.
"Shared Mobility ist heute fester Bestandteil nachhaltiger Alltagsmobilität in
unseren Städten. Wenn Anbieter künftig auch ohne eigenes Verschulden haften
sollen, steigen die Kosten für ein Mobilitätsangebot, das politisch eigentlich
gestärkt werden soll. Das würde Investitionen erschweren, Preise erhöhen und die
Verkehrswende ausbremsen." so Montasser abschließend.
Infobox: Sicherheitsmaßnahmen der Shared-Mobility-Branche
Die Mitgliedsunternehmen der Plattform Shared Mobility haben in den vergangenen
Jahren umfassende technische und organisatorische Maßnahmen etabliert, um die
Verkehrssicherheit zu erhöhen und das ordnungsgemäße Abstellen von
Sharing-Fahrzeugen zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem:
- End-of-Ride-Fotodokumentation zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abstellung
- 24/7-Operations-Teams zur zeitnahen Korrektur falsch abgestellter Fahrzeuge
- Digitale Parkverbots- und Parkzonen in sensiblen Bereichen
- Sanktionierung von Parkverstößen durch Verwarnungen, Gebühren oder temporäre
Nutzungssperren
- Öffentliches Meldesystem für falsch abgestellte Fahrzeuge (
http://www.scooter-melder.de )
- Kontinuierliche technische Weiterentwicklung der Fahrzeuge, beispielsweise zur
Verbesserung der Standfestigkeit
- Einführung akustischer Ortungstechnologien zur Unterstützung blinder und
sehbehinderter Menschen
- Verbindliche Nutzerhinweise zum sicheren und regelkonformen Abstellen der
Fahrzeuge
Diese Maßnahmen sind Ausdruck kontinuierlicher Investitionen der Branche in
Sicherheit und Qualität. Sie werden bereits heute flächendeckend von den
Mitgliedsunternehmen der Plattform Shared Mobility umgesetzt und fortlaufend
weiterentwickelt.
Pressekontakt:
Geschäftsstelle Plattform Shared Mobility
mailto:geschaeftsstelle@shared-mobility.eu
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/182958/6309308
OTS: Plattform Shared Mobility
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