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München. (ots) - Die ARD-Anstalten und die ARD Degeto Film haben sich mit dem
Bundesverband Schauspiel (BFFS) auf neue Gemeinsame Vergütungsregeln für
Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen verständigt. Die Vereinbarung
knüpft an die vorbestehende GVR von 2022 an und schließt wesentliche bislang
offene Punkte, insbesondere zur Folgevergütung in den Mediatheken und bei
kommerziellen Auswertungen. Zugleich wird der Anwendungsbereich erstmals auf
serielle fiktionale Produktionen ausgeweitet.
Die neue GVR Schauspiel schließt die bisher offenen Lücken der
Vorgänger-vereinbarung: Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen in
Haupt- und Nebenrollen erhalten weiterhin Folgevergütungen für die erfolgreiche
Auswertung ihrer vollfinanzierten - und unter bestimmten Voraussetzungen
teilfinanzierten - fiktionalen ARD-Auftragsproduktionen. Neben 90-minütigen
Filmen werden zukünftig auch 60-minütige Märchenfilme sowie Vorabend- und
Hauptabendserien einschließlich Kinder- und Jugendserien berücksichtigt.
Für die Mediathekennutzung wurde mit dem BFFS bis Ende des Jahres eine
Interimslösung vereinbart, in der die Vergütung nach dem für die Gewerke
Drehbuch und Regie etablierten System geregelt ist.
Auch für die Beteiligung an der kommerziellen Auswertung der GVR-Produktionen
konnte eine Einigung entlang der bereits bestehenden Systematik gefunden werden.
Die neue GVR Schauspiel stärkt die Rechts- und Planungssicherheit für alle
Beteiligten, schafft Rechtssicherheit im Hinblick auf mögliche
Nachvergütungsansprüche nach §§ 32, 32a UrhG und sendet ein wichtiges Signal für
faire und transparente Vergütungsstrukturen im gesamten fiktionalen Bereich.
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