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Hamburg (ots) -
- Aktuelle Marktanalyse zeigt: In vielen Städten erreichen einzelne Betreiber
Marktanteile von über 75 Prozent
- Drittanbieter werden systematisch aus dem Fahrstrommarkt verdrängt
- Mehr Transparenz und günstigere Ladepreise dank Durchleitungsmodell
Obwohl die Anzahl an zugelassenen E-Autos stetig steigt und Anfang des Jahres
die Zwei-Millionen-Marke überschritten hat, bleibt der Ladealltag für viele
E-Mobilist*innen kompliziert und kostspielig. Denn vielerorts prägen auch
weiterhin lokale Monopolstrukturen den Markt für öffentliche Ladeinfrastruktur,
wie die sechste Monopolanalyse von LichtBlick verdeutlicht. Im Schnitt erreichen
die Betreiber einen Marktanteil von jeweils 72 Prozent - und landen damit erneut
über dem Schwellenwert von 40 Prozent für eine marktbeherrschende Stellung.
"Die Ergebnisse unserer Monopolanalyse zeigen: Die lokalen Monopolstrukturen
haben sich verfestigt. Wir sehen weiterhin die negativen Folgen für den
Fahrstrommarkt und Verbraucher*innen. E-Mobilist*innen geraten in einen
Tarifdschungel, in dem viel zu oft die Monopolanbieter die Preise überhöht und
diskriminierend festsetzen. Die bislang nicht adressierte Marktmacht beim Laden
unterwegs droht die Mobilitätswende empfindlich zu treffen", sagt Markus Adam,
Chefjurist von LichtBlick.
Systematische Benachteiligung von Drittanbietern
Diese strukturelle Marktbeherrschung führt seit Jahren dazu, dass Wettbewerb
auch auf dem nachgelagerten Fahrstrommarkt nicht stattfindet. Denn bei den
lokalen Monopolisten handelt es sich um Betreiber ("Charge Point Operator", kurz
CPO), die in der Regel mit dem jeweiligen örtlichen Stromnetzbetreiber
konzernrechtlich verbunden sind. Damit geben die lokalen Monopolisten Preise und
Bedingungen an den Ladepunkten vor und können aufgrund des fehlenden Wettbewerbs
auch überhöhte Preise durchsetzen - zulasten von Verbraucher*innen und
unabhängigen Fahrstromanbieter wie LichtBlick.
Die gegenwärtigen Marktbedingungen sind für Drittanbieter prekär. Viele lokale
Monopolisten verlangen von Drittanbietern bis zu 86 Prozent höhere Entgelte als
gegenüber ihren eigenen Kund*innen. Damit werden Drittanbieter von lokalen
Monopolisten diskriminiert.
Im Roamingmodell müssen Drittanbieter neben dem Fahrstromtarif des
Ladepunktlieferanten auch noch ein zusätzliches Entgelt zahlen. Außerdem dürfen
nur die CPO an den Erlösen aus dem THG-Quotenhandel von aktuell 16 Cent pro
Kilowattstunde teilhaben und an ihre Kund*innen weiterreichen. Da Drittanbieter
keinen eigenen Strom an Ladesäulen anbieten können, partizipieren sie auch nicht
an den Erlösen aus dem THG-Quotenhandel. In einem ohnehin engen Markt verschärft
das die Schieflage zugunsten der lokalen Monopolisten.
Wettbewerbsfähige Preise sind für unabhängige Drittanbieter wie LichtBlick unter
all diesen Bedingungen kostendeckend nicht möglich. Stattdessen wird
systematisch weiterer Wettbewerb verhindert, da Fahrstromanbieter mittelfristig
aus dem Markt verdrängt werden.
Nur Durchleitungsmodell schafft echten Wettbewerb an Ladesäulen
Die Lösung liegt im Durchleitungsmodell: Damit werden die Rollen zwischen
Ladepunktbetreiber und Fahrstromlieferant getrennt. Ladepunktbetreiber erhalten
ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der Ladesäule, das
ebenfalls eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglicht.
Fahrstromanbieter können mit ihren Tarifprodukten in Wettbewerb um Kund*innen
treten.
Damit bestimmt nicht mehr der lokale Monopolist faktisch die Preise, sondern der
Markt. Überhöhte Kosten sind im Wettbewerb nicht durchsetzbar. Die
Ladeinfrastruktur wird über die Nutzungsentgelte (mit-)finanziert und so
unabhängig von staatlicher Förderung.
Für E-Mobilist*innen beinhaltet das Modell gleich mehrere Vorteile. Der
Fahrstrom-Tarif des Anbieters ihrer Wahl kann an jeder öffentlichen Ladesäule
genutzt werden. Für alle Ladevorgänge gibt es nur eine Abrechnung. Außerdem
werden die Preise und Stromqualitäten verschiedener Anbieter transparent.
Am ersten Standort des neuen Schnellladenetzes QuickCharge bietet LichtBlick das
Durchleitungsmodell vor Ort
(https://www.lichtblick.de/presse/eroeffnung-quickcharge/) an. Im ersten Schritt
für Dienstwagenfahrer*innen, die mit ihrem Unternehmensstromtarif nicht nur
zuhause, sondern auch unterwegs laden können. Perspektivisch arbeitet das
Unternehmen daran, das Angebot für alle E-Mobilist*innen zu erweitern.
Mehr zur Monopolanalyse finden Sie unter http://www.lichtblick.de/monopolanalyse
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Zur Untersuchung:
Datengrundlage für die Monopolanalyse ist das Ladesäulenregister der
Bundesnetzagentur mit Stand vom 1. Dezember 2025. Für die Auswertung wurden
ausschließlich gebührenpflichtige Normallladesäulen berücksichtigt, die für alle
Fahrstromkund*innen zugänglich sind.
Pressekontakt:
Ata Mohajer, Communication Manager
Tel. +49 40 63601087, mailto:ata.mohajer@lichtblick.de
LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22265/6254801
OTS: LichtBlick SE
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