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Berlin (ots) - Ob Freelancer, Auftraggeber oder Auftragnehmer - die Frage nach
dem eigenen Erwerbsstatus bewegt viele Menschen in Deutschland. Die Deutsche
Rentenversicherung gibt darauf eine zugängliche und transparente Antwort: Mit
dem neuen "Selbstcheck Erwerbsstatus" unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/selbstcheck können Bürgerinnen und
Bürger selbst aktiv Klarheit gewinnen - anonym, kostenlos und in Echtzeit.
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung
ist eine der meistgestellten Fragen rund ums Arbeitsleben - und oft eine der
schwierigsten. Die Deutsche Rentenversicherung macht diese Einschätzung jetzt
öffentlich zugänglich: mit einem Online-Tool, das Orientierung bietet, ohne dass
persönliche Daten erfasst werden. Das ist ein bewusstes Signal für Offenheit und
Transparenz - denn wer den eigenen Erwerbsstatus verstehen will, soll das
unkompliziert tun können.
Transparenz und Zugänglichkeit als Leitprinzip
Die Deutsche Rentenversicherung stellt mit diesem Angebot sicher, dass
Orientierung zu einer gesellschaftlich relevanten Rechtsfrage niedrigschwellig
möglich ist. Das Online-Tool ist kostenfrei nutzbar, erfordert keine
Registrierung und erfasst keinerlei persönliche Daten. Die Auswertung erfolgt in
Echtzeit und liefert eine fundierte erste Einschätzung.
Auftragnehmende und Auftraggebende können den Selbstcheck gleichwertig nutzen.
Die Auswertung erfolgt sofort, basiert auf den Angaben der Nutzenden und
bewertet diese anhand der von der Rechtsprechung entwickelten
Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger
Beschäftigung. Das Ergebnis gibt eine belastbare Orientierung - ohne rechtliche
Bindung. Nicht geeignet ist der Selbstcheck für die Einschätzung des
Erwerbsstatus von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, mitarbeitenden
Gesellschaftern sowie Fremdgeschäftsführern.
Verbindliche Statusfeststellung durch die Clearingstelle
Der Selbstcheck ersetzt kein offizielles Statusfeststellungsverfahren. Für eine
rechtsverbindliche Entscheidung sind die vertraglichen Regelungen sowie deren
tatsächliche Umsetzung gegenüber der Clearingstelle der Deutschen
Rentenversicherung Bund offenzulegen. Der Antrag auf Statusfeststellung kann
über das Onlineportal (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-di
rekt.seam?formular=v0027) der Rentenversicherung gestellt werden.
Weiterführende Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit bietet die
Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite unter folgendem Link:
Selbstständig oder abhängig beschäftigt - Scheinselbstständigkeit erkennen (http
s://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaen
dige/03_Selbststaendige/scheinselbststaendigkeit.html) .
Pressekontakt:
Una Großmann
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
mailto:pressestelle@drv-bund.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/50838/6256509
OTS: Deutsche Rentenversicherung Bund
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