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Berlin (ots) - Am 17. April 1951 trat - zwei Jahre nach Gründung der
Bundesrepublik Deutschland - das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft und
schuf die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines damals neu- und
einzigartigen Gerichts. Vorausgegangen war eines der langwierigsten und
anspruchsvollsten Gesetzgebungsverfahren der frühen Bundesrepublik. Mit dem
Bundesverfassungsgericht entstand ein zunächst staatsrechtlich ungewohntes
Verfassungsorgan, das seine heutige Stellung neben Parlament und Regierung erst
schrittweise entwickelte.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für
Deutschland, unterstreicht die zentrale Bedeutung der Unabhängigkeit des
Bundesverfassungsgerichts als tragende Säule der Gewaltenteilung, warnt aber
auch vor Fehlentwicklungen:
"Zunehmend stoßen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bei den Bürgern
auf Unverständnis, weil sie aus Sicht vieler dem Anspruch an eine klare und
funktionierende Gewaltenteilung sowie der Orientierung allein an Recht und
Grundgesetz ohne jegliche parteipolitische Färbung, nicht gerecht werden.
Insbesondere die massive parteipolitische Einflussnahme bei der Besetzung der
Richterstellen, nach der die Richterstellen unter den Parteien CDU, SPD, CSU,
FDP und Grünen aufgeteilt sind, birgt erhebliche Gefahren und schadet dem bis
heute sehr hohen Ansehen des Gerichts.
Es muss jederzeit ausgeschlossen sein, dass auch nur der Eindruck
parteipolitisch motivierter Entscheidungen entsteht. Andernfalls riskiert das
Bundesverfassungsgericht, das Vertrauen in seine Arbeit weiter und nachhaltig zu
verlieren."
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