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Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Verurteilung des
Küchengeräte-Herstellers WMF wegen Verbrauchertäuschung erwirkt (Az. 10 O 45/25
KfH). Das Landgericht Ulm hat das Unternehmen dazu verpflichtet, seine Pfannen
künftig nicht mehr wie bisher mit dem Slogan "0 % PFOA" zu bewerben. Die Groupe
SEB WMF Consumer GmbH weist in der Werbung nicht darauf hin, dass die Nutzung
der Ewigkeitschemikalie Perfluoroctansäure (PFOA) in der Europäischen Union
bereits illegal ist.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Wer mit der Einhaltung von Gesetzen als besondere Umweltleistung wirbt,
betreibt dreiste Verbrauchertäuschung. WMF erweckt den Eindruck, als bemühe sich
das Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz über die gesetzlichen Vorgaben
hinaus für den Umweltschutz. Das ist aber nicht der Fall: Die
Ewigkeitschemikalie PFOA ist in der Europäischen Union verboten. Wir fordern von
WMF ehrliche und transparente Umweltbemühungen statt Marketingtricks. Der
Küchengeräte-Hersteller setzt mit PTFE zudem weiterhin auf eine
Ewigkeitschemikalie - zulasten der Umwelt. Diese Chemikalien sind de facto nicht
abbaubar und können massiven Schaden für unsere Natur und uns Menschen bedeuten.
Die verantwortungsvolle Alternative liegt auf der Hand: ein konsequenter
Verzicht auf alle Ewigkeitschemikalien."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
mailto:resch@duh.de, 0171 3649170
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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