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Berlin (ots) - Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss eines Gesetzes zur Reform der
Notfallversorgung geht das nächste große gesundheitspolitische Projekt ins
parlamentarische Verfahren. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes,
Dr. Carola Reimann, kommentiert:
"Wir begrüßen, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach dem KHVVG und
dem KHAG die nächste Etappe zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft
startet. Dieser unerlässliche Baustein nimmt inzwischen den dritten Anlauf,
einen nochmaligen Aufschub sollte es nicht geben.
Der Gesetzesentwurf enthält sehr wichtige Regelungen, die die AOK-Gemeinschaft
seit Jahren einfordert. Dazu gehören insbesondere die flächendeckende
Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten
Krankenhäusern, die Verankerung von Rettungsdienstleistungen im Sozialgesetzbuch
V sowie die Vernetzung der Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und der neuen
Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) zu einem
Gesundheitsleitsystem.
Allerdings sehen wir immer noch akuten Nachbesserungsbedarf: Die Regelungen im
Gesetzentwurf werden kaum dazu führen, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser
wirksam entlastet werden. Zum einen können Krankenhausstandorte ohne INZ
weiterhin ambulante Notfallversorgung durchführen. Zum anderen können die
Hilfesuchenden, die sich in einem INZ vorstellen, grundsätzlich nur innerhalb
des INZ, inklusive der Kooperationspraxen, versorgt werden. Eine Weiterleitung
nach Ersteinschätzung in die reguläre vertragsärztliche Versorgung ist im
Einzelfall mit Zustimmung des Hilfesuchenden nun zwar vorgesehen, diese Regelung
bleibt aber zu unverbindlich und wird nicht ausreichen, um den Sogeffekt in die
INZ zu verhindern.
Des Weiteren fehlt ein gemeinsames standardisiertes Ersteinschätzungsinstrument
für Akutleitstellen und INZ. Nur so wäre sichergestellt, dass die
Behandlungsdringlichkeit und die richtige Versorgungsebene überall
übereinstimmend festgestellt werden. Auch bleibt völlig ungeklärt, wie die
Schnittstelle zur geplanten Primärversorgung konkret ausgestaltet werden soll.
Zudem sehen wir den vorgesehenen "jederzeit verfügbaren aufsuchenden Dienst"
durch Vertragsärztinnen und -ärzte in der angedachten Form kritisch. Mit dem
geplanten 24/7-Angebot würde man ein konkurrierendes und schwer abgrenzbares
zusätzliches Angebot während der Praxisöffnungszeiten schaffen. Die Vorgabe,
dass die Versorgung nur auf Fälle beschränkt ist, die nicht anderweitig versorgt
werden können, ist nicht ausreichend. Denn es müssten dennoch Doppelstrukturen
mit erheblichen wirtschaftlichen und personellen Ressourcen vorgehalten werden.
Die konkrete Ausgestaltung der notdienstlichen Akutversorgung sollte besser von
den Partnern der Bundesmantelverträge übernommen werden.
Für viel zu hoch gegriffen halten wir die ministerielle Annahme, dass "durch die
Notfallreform mit geschätzten jährlichen Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden
Euro und weiteren noch nicht kalkulierbaren Effizienzgewinnen gerechnet werden"
kann. Gleichzeitig werden indes die Investitionskosten mit etwa 140 Millionen
Euro pro Jahr ziemlich unterschätzt. Insgesamt ist zu befürchten, dass mit dem
Gesetz viel Bürokratie aufgebaut wird, ohne echte Patientensteuerung und
substanzielle Einsparungen zu erreichen."
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