|
Berlin (ots) - Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum GKV Stabilisierungsgesetz
tritt das Gesetzgebungsverfahren in die parlamentarische Phase ein. Der
Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) wird die anstehenden Beratungen
intensiv nutzen, um überproportionale Einschnitte für Heilmittelerbringer, eine
Verschlechterung der therapeutischen Versorgung mit daraus resultierenden
Kostenverlagerungen in andere Versorgungsbereiche sowie drohende Mehrbelastungen
für Patientinnen und Patienten abzuwenden.
Der massive Diskussionsbedarf zum Gesetzentwurf hatte sich bereits im Rahmen der
kurzfristig einberufenen Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
gezeigt. Diese kontroverse Debatte wird sich nun in den Lesungen des Deutschen
Bundestages sowie in den Beratungen und Anhörungen des Gesundheitsausschusses
fortsetzen.
Noch vor der politischen Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren im
Bundestag und Bundesrat abgeschlossen werden. Der SHV wird die kommenden Wochen
konstruktiv nutzen, um im parlamentarischen Verfahren tragfähige,
versorgungsorientierte und praxistaugliche Anpassungen zu erreichen. Ziel des
SHV ist es, im parlamentarischen Verfahren substanzielle Korrekturen zugunsten
der Heilmittelerbringer und der Patientinnen und Patienten zu erreichen.
Gesetzesentwurf konterkariert vergangene politische Entscheidungen
Im Zentrum der Kritik um den aktuellen Gesetzesentwurf steht die geplante
erneute Koppelung der Vergütung an die Grundlohnsumme, die zudem noch zusätzlich
für die Jahre 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt abgesenkt werden soll. Aus
Sicht des SHV handelt es sich hierbei um einen massiven Eingriff, der die
Heilmittelpraxen faktisch doppelt belastet. Diese Regelung würde, die in den
vergangenen Jahren mühsam erkämpften Fortschritte in der Vergütung vollständig
konterkarieren. Die vom Gesetzgeber gewollte und durch das Terminservice und
Versorgungsgesetz (TSVG) sowie das Heil und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
erzielten Nachholeffekte nach jahrelanger Unterfinanzierung würden damit
zunichte gemacht. Eine Rückkehr zur strikten Grundlohnsummenbindung entkoppelt
die Vergütung von der realen Kostenentwicklung in den Praxen und gefährdet
sowohl eine wirtschaftliche Praxisführung als auch die Attraktivität der
Heilmittelberufe - insbesondere vor dem Hintergrund des sich weiter
verschärfenden Fachkräftemangels in den Therapieberufen.
Kritisch bewertet der SHV zudem die geplanten Verschärfungen der
Zuzahlungsregelungen. Diese stellen eine erhebliche bürokratische Belastung für
die Praxen dar. Gerade Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen
oder komplexem Therapiebedarf sind hiervon überproportional betroffen.
Der Spitzenverband fordert eine zukunftsorientierte Finanzierungsstrategie, die
das nachweislich kostensenkende Potenzial der Heilmittelversorgung - etwa durch
die Vermeidung frühzeitiger Pflegebedürftigkeit, stationärer Aufenthalte oder
operativer Eingriffe - konsequent nutzt und weiter ausbaut. Denn: Kurzfristige
Kürzungen führen langfristig zu höheren Kosten - mit negativen Folgen für das
gesamte Gesundheitssystem. Dies muss auch die Bundesregierung erkennen.
Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):
Der SHV vertritt die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf
Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der
Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender
Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien.
Pressekontakt:
Angelika Reinecke, Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE),
mailto:a.reinecke@dve.info
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/106910/6265405
OTS: Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
|