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Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den
strafrechtlichen Schutz der Umwelt beschlossen.
Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer und zuständiger
Berichterstatter:
"Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie stärken wir den strafrechtlichen Schutz von
Umwelt und Natur deutlich. Wer unsere natürlichen Lebensgrundlagen vorsätzlich
zerstört, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Umweltkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein wachsendes
Betätigungsfeld organisierter Kriminalität.
Illegale Abfallentsorgung und Abholzung, Umweltverschmutzung oder der Handel mit
geschützten Arten sind für kriminelle Netzwerke ein lukratives Geschäft. Hier
geht es nicht um einzelne Verstöße, sondern oft um systematische und
professionell organisierte Straftaten.
Deshalb müssen wir Umweltkriminalität genauso konsequent bekämpfen wie andere
Formen der organisierten Kriminalität. Der Schutz unserer Umwelt ist eine
zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Wer aus Profitgier Umwelt und Natur zerstört,
greift unsere Lebensgrundlagen an. Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie
schaffen wir modernere und wirksamere Regeln, damit solche Straftaten künftig
konsequenter verfolgt und härter bestraft werden können."
Sebastian Fiedler , innen- und kriminalpolitischer Sprecher :
"Umweltkriminalität ist das drittgrößte Kriminalitätsphänomen weltweit und es
gehört zu den bedeutendsten Klimatreibern überhaupt. Es genießt viel zu wenig
öffentliche Aufmerksamkeit und taucht infolgedessen auch in der politischen
Debatte kaum auf. Ich bin froh, dass sich das nun ändert. Mit der deutschen
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Umweltkriminalität werden wir das
Schwert schärfen, um genau die Kriminellen besser bekämpfen zu können, die uns
unserer Lebensgrundlage berauben und damit die Existenz der Menschheit
gefährden. Die Einbeziehung des Ökosystems als neues Schutzgut in das
Strafrecht, die Anhebung der Strafrahmen, neue Ermittlungsinstrumente sowie die
Anhebung der Sanktionszahlungen sind positive und wichtige Entwicklungen im
Kampf gegen Umweltkriminalität.
Ich habe erfolgreich dafür gestritten, dass wir erstmals in einem
Koalitionsvertrag die Umweltkriminalität verankert haben. Wir erwarten daher
alsbald einen neuen Aktionsplan, den das Bundesinnenministerium vorlegen wird."
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