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Berlin (ots) -
- DUH kritisiert Änderungsgenehmigung als rechtswidrig:
Umweltverträglichkeitsprüfung für Betrieb des LNG-Terminals in Mukran fehlt
- Genehmigung umgeht grundlegende Umweltprüfung und ermöglicht Betrieb ohne
geplante Landstromversorgung bis 2043
- DUH legt Widerspruch gegen Änderungsgenehmigung ein und fordert
Umweltverträglichkeitsprüfung zu Klima- und Umweltwirkungen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Widerspruch gegen die durch das Staatliche
Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) erteilte
Änderungsgenehmigung für den Betrieb des LNG-Terminals in Mukran eingelegt. Die
Genehmigung sieht den Betrieb bis Ende 2043 ohne die ursprünglich vorgesehene
Landstromversorgung vor. Nach Auffassung der DUH weist die Änderungsgenehmigung
erhebliche Mängel auf und ist rechtswidrig. Die DUH kritisiert insbesondere die
unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), mit der Auswirkungen auf
Umwelt, Klima und Bevölkerung geprüft werden müssen.
Der nun mit Bordgeneratoren vorgesehene Betrieb bis 2043 birgt nach Auffassung
der DUH Umwelt- und Sicherheitsrisiken durch den über Jahrzehnte laufenden
Einsatz von Dieselmotoren und Heizkesseln an Bord. Statt mit einer
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) plant die Betreiberfirma Deutsche Regas Strom
und Wärme für die LNG-Anlage über zusätzliche Anlagen auf den Schiffen zu
erzeugen. Die DUH fordert das StALU VP auf, eine umfassende rechtliche und
fachliche Überprüfung der Änderungsgenehmigung vorzunehmen und eine vollständige
UVP nachzuholen. Andernfalls wird die DUH weitere rechtliche Schritte prüfen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit der
Änderungsgenehmigung ohne umfassende Umweltprüfung umgeht das StALU grundlegende
Umweltstandards und ignoriert Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Das ist ein
hochproblematischer Vorgang, denn der Landstromanschluss war aus gutem Grund in
der ursprünglichen Genehmigung vorgesehen. Eine so fundamentale Änderung wie der
nun bis 2043 geplante langfristige Betrieb mit Generatoren darf nicht einfach
ohne Prüfung der Umweltfolgen durchgewunken werden. Die Genehmigung des
LNG-Terminals ohne diese Prüfung widerspricht geltendem Recht und untergräbt das
Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren. Wir fordern vom Staatlichen Amt für
Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, diese Änderungsgenehmigung umgehend
zurückzuziehen."
Hintergrund:
Die Deutsche Regas erhielt im April 2024 eine Genehmigung für den Betrieb von
LNG-Terminalschiffen im Hafen Mukran. Diese Genehmigung wurde auf Grundlage des
LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) ohne eine UVP erteilt. Dazu gehörte
insbesondere der Bau und Betrieb einer KWK-Anlage mit Landstromanschluss, die
für den Regasifizierungsprozess erforderliche Wärme und den notwendigen Strom
bereitstellen sollte.
Mit der im April 2026 erteilten Änderungsgenehmigung soll es der Deutschen Regas
nun ermöglicht werden, den Betrieb der Terminalschiffe auch langfristig ohne
KWK-Anlage fortzuführen und stattdessen Bordgeneratoren einzusetzen. Nach
Auffassung der DUH greift die im LNGG vorgesehene Verfahrensbeschleunigung für
diese Änderungsgenehmigung jedoch nicht mehr, denn der Großteil der
entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist bereits im Juni 2025 außer Kraft
getreten. Vor diesem Hintergrund wäre für die Änderungsgenehmigung die
Durchführung einer UVP erforderlich gewesen.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6265705
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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