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Lahr (ots) - Dr. Stoll & Sauer hat rund 100 Klagen gegen Meta eingereicht und
bringt damit das mögliche Ausspähen von Verbrauchern im Internet verstärkt vor
deutsche Gerichte. Nach der Pressemitteilung des Thüringer Oberlandesgerichts
vom 2. März 2026 zum Urteil des OLG Jena, Az. 3 U 31/25, sowie nach den
Entscheidungen des OLG Dresden vom 3. Februar 2026 geht es bei Meta Business
Tools und dem Meta Pixel nicht nur um Werbung, sondern um die systematische
Erfassung des Surfverhaltens und die mögliche Bildung persönlicher Profile. Dr.
Stoll & Sauer bewertet die Klagewelle als konsequente Reaktion auf eine Praxis,
bei der Verbraucher oft nicht wissen, dass ihr Verhalten im Netz erfasst,
ausgewertet und mit weiteren Daten verknüpft werden könnte. Eine kostenlose
Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im DSGVO-Online-Check (https://www.dr-stoll-
kollegen.de/news-urteile/it-recht/ausspaehen-im-internet-dr-stoll-sauer-reicht-r
und-100-klagen-gegen-meta-ein#paragraph--id--23354) an.
Rund 100 Klagen rücken das Ausspähen von Verbrauchern neu in den Fokus
Die rund 100 Klagen sind aus Sicht der Kanzlei auch deshalb bedeutsam, weil das
Thema für viele Verbraucher noch immer abstrakt klingt. Begriffe wie Meta Pixel
oder Meta Business Tools sagen nur wenigen etwas. Tatsächlich geht es aber um
eine sehr konkrete Frage: Wer Facebook oder Instagram nutzt, im Internet surft,
Cookies akzeptiert und online einkauft, könnte dabei weit stärker ausgespäht
werden, als ihm bewusst ist. Was viele nur als auffällig passende Werbung
wahrnehmen, könnte in Wahrheit Teil einer umfassenderen Datenerfassung sein. Die
Hilfe-Seiten von Meta selbst zeigen, dass Informationen über Aktivitäten
außerhalb der eigenen Plattformen an Meta übermittelt werden können.
Gerichte schauen Meta beim Datensammeln genauer auf die Finger
Das OLG Jena hat Meta mit Urteil vom 2. März 2026, Az. 3 U 31/25, zu 3.000 Euro
immateriellem Schadensersatz sowie zu Auskunft und Löschung verurteilt. Nach den
Angaben des Gerichts ermöglichen die von Meta verbreiteten Business Tools eine
weitreichende Nachverfolgung der Internetnutzung. Nach den Feststellungen des
Senats können dabei sogar sensible personenbezogene Daten betroffen sein, etwa
bei Recherchen zu psychischen Problemen, bei der Suche nach therapeutischer
Hilfe oder bei Bestellungen in Online-Apotheken. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig; die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Bereits zuvor hatte das OLG Dresden Meta am 3. Februar 2026 in vier
Parallelverfahren rechtskräftig zu jeweils 1.500 Euro Schadensersatz sowie zur
Unterlassung der Weiterverarbeitung der so gewonnenen personenbezogenen Daten
verurteilt, darunter im Verfahren Az. 4 U 196/25. Aus Sicht von Dr. Stoll &
Sauer zeigen diese Entscheidungen, dass der juristische Druck auf Meta wächst
und Verbraucher sich gegen das heimliche Tracking ihres Online-Verhaltens
zunehmend erfolgreich wehren können.
Was hinter Meta Pixel und Meta Business Tools steckt
Meta beschreibt selbst, dass Unternehmen und Organisationen Informationen über
Nutzerinteraktionen auf ihren Webseiten und in ihren Apps an Meta übermitteln
können. Nutzer können in ihren Einstellungen sogar "Aktivitäten außerhalb der
Meta-Technologien" einsehen oder künftige Aktivitäten verwalten. Schon daraus
wird deutlich, dass die Datenerfassung weit über Facebook und Instagram
hinausreichen kann.
Genau darin liegt aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer die Gefahr. Aus Klicks,
Seitenbesuchen, Suchvorgängen, Käufen oder Formularangaben können umfassende
Verhaltens- und Identitätsprofile entstehen. Personalisierte Werbung könnte
deshalb nur die sichtbare Spitze des Eisbergs sein. Für Verbraucher bleibt
häufig unklar, welche Daten genau an Meta fließen, wie lange sie gespeichert
werden und mit welchen weiteren Informationen sie zusammengeführt werden. Diese
Kritik deckt sich mit der Linie der Gerichte in Jena und Dresden.
Warum das Tracking für Verbraucher so gefährlich ist
Die eigentliche Brisanz liegt nicht in einer einzelnen passenden Werbeanzeige,
sondern in der Möglichkeit, dass aus vielen kleinen Datenspuren Rückschlüsse auf
persönliche Interessen, Gewohnheiten oder sensible Lebensbereiche gezogen
werden. Das OLG Jena verweist ausdrücklich darauf, dass auch sensible Daten
betroffen sein können. Für Betroffene bedeutet das einen Kontrollverlust über
Informationen aus ihrem digitalen Alltag, ohne dass sie den Umfang der Erfassung
wirklich überblicken können.
Die Risiken im Überblick:
- Nutzer könnten beim Surfen weit über Facebook und Instagram hinaus verfolgt
werden.
- Erfasst werden könnten nicht nur Klicks, sondern auch Käufe, Suchanfragen und
andere Interaktionen.
- Nach den Feststellungen des OLG Jena können auch sensible Daten betroffen
sein.
- Aus vielen einzelnen Datensignalen könnten persönliche Profile entstehen.
- Verbraucher wissen häufig nicht, welche Daten an Meta gelangen und was dort
damit geschieht.
So können Verbraucher prüfen, ob sie betroffen sein könnten
Ob ein Verbraucher betroffen ist, lässt sich oft schon mit wenigen Fragen grob
einschätzen. Wer Facebook oder Instagram nutzt, in den vergangenen Monaten
online eingekauft und auf Webseiten Cookies akzeptiert hat, könnte sehr
wahrscheinlich von diesem Tracking erfasst worden sein. Denn gerade beim Surfen,
Recherchieren, Klicken und Kaufen entstehen die Datenspuren, die für ein
mögliches Ausspähen und für Profilbildung genutzt werden können. Die von Meta
selbst angebotenen Einstellungen zu Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien
zeigen, dass solche externen Interaktionen technisch erfasst und einem
Nutzerkonto zugeordnet werden können.
Ein einfacher Selbst-Check:
- Nutzen Sie Facebook oder Instagram?
- Waren Sie in den vergangenen 12 Monaten online shoppen?
- Haben Sie auf Webseiten Cookies akzeptiert?
Wer diese Fragen mit Ja beantwortet, sollte prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen
könnten. Eine erste Einschätzung bietet der DSGVO-Online-Check (https://www.dr-s
toll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/ausspaehen-im-internet-dr-stoll-sauer-rei
cht-rund-100-klagen-gegen-meta-ein#paragraph--id--23354) von Dr. Stoll & Sauer.
Gerichte werten den Kontrollverlust über Daten zunehmend als Schaden
Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Position der Verbraucher. Der
Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24,
klargestellt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten
einen immateriellen Schaden begründen kann. Das ist auch für Verfahren gegen
Meta von erheblicher Bedeutung. Wer ausgespäht wurde, muss den Eingriff in seine
Privatsphäre nicht als bloßes Unbehagen hinnehmen. In Betracht kommen Ansprüche
auf Schadensersatz, Auskunft, Löschung und Unterlassung.
Dr. Stoll & Sauer sieht die rund 100 eingereichten Klagen deshalb als deutliches
Signal: Das mögliche Ausspähen von Verbrauchern im Internet durch Meta ist kein
technisches Randthema, sondern ein handfester Datenschutzkonflikt. Betroffene
sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung
bietet die Kanzlei im DSGVO-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-
urteile/it-recht/ausspaehen-im-internet-dr-stoll-sauer-reicht-rund-100-klagen-ge
gen-meta-ein#paragraph--id--23354) an.
Über Dr. Stoll & Sauer
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden
Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei ist auf Bank- und
Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und
Verbraucherrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph
Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und handelten für
rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Anwälte
der Kanzlei vertreten zudem Kläger in Verfahren gegen Meta. Dr. Stoll & Sauer
ist für seine Arbeit im Verbraucherrecht mehrfach von JUVE erwähnt worden.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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mailto:kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
mailto:christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
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OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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